Strafrecht
BT 8: Ausssagedelikte
Falsche uneidliche Aussage, § 153 StGB
Vollendung/Berichtigung der Falschaussage, § 158 StGB
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Vollendung/Berichtigung der Falschaussage, § 158 StGB
7. April 2026
9 Kommentare
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T sagt in einem Strafverfahren als Zeuge falsch aus. Als er im Anschluss an seine Aussage vereidigt werden soll, bekommt er Angst. Als er zum Schwören anheben soll, berichtigt er seine Aussage.
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