Strafrecht
BT 8: Ausssagedelikte
Falsche uneidliche Aussage, § 153 StGB
Tätereigenschaft: Zeuge oder Sachverständiger
Tätereigenschaft: Zeuge oder Sachverständiger
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Angeklagter T hat am 20. Juli um 20 Uhr eine Bank überfallen. Als er vor Gericht geladen und zu seiner Tat befragt wird, gibt er jedoch an, am in Rede stehenden Tag um 20 Uhr bei einem Fußballspiel gewesen zu sein.
Diesen Fall lösen 78,0 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Tätereigenschaft: Zeuge oder Sachverständiger
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T könnte sich im Rahmen der Aussagedelikte (§§ 153-162 StGB) strafbar gemacht haben. Die Aussagedelikte stellen Straftaten gegen die Rechtspflege dar.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. T ist als Angeklagter tauglicher Täter (§ 153 StGB).
Nein, das ist nicht der Fall!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
I-m-possible
27.8.2022, 07:05:25
Er darf keinen bestimmbaren anderen zu Unrecht verdächtigen aber die Verdächtigung einer unbestimmten Person ist ja straflos.
Dogu
3.12.2023, 14:52:40
Nein, eine falsche Aussage reicht aus, sofern sie den Vernehmungsgegenstand betrifft.