Strafrecht
BT 3: Straftaten gegen Freiheit u.a.
Freiheitsberaubung, § 239 StGB
Auf sonstige Weise der Freiheit berauben: Festbinden auf einem Stuhl
Auf sonstige Weise der Freiheit berauben: Festbinden auf einem Stuhl
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T bindet seine Freundin F an einem Stuhl in der Küche fest, um sich ungestört der Übertragung des Fußballspiels seiner Lieblingsmannschaft widmen zu können.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Auf sonstige Weise der Freiheit berauben: Festbinden auf einem Stuhl
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T hat die F "eingesperrt" (§ 239 Abs. 1 Var. 1 StGB).
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. T beraubt die F "auf andere Weise" ihrer Freiheit (§ 239 Abs. 1 Var. 2 StGB).
Ja, in der Tat!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!