Zivilrecht
Mietrecht
Verjährung
Verkürzte mietvertragliche Verjährungsfrist im Falle von Ansprüchen gegen einbezogene Dritte (§ 548 BGB)
Verkürzte mietvertragliche Verjährungsfrist im Falle von Ansprüchen gegen einbezogene Dritte (§ 548 BGB)
21. Mai 2025
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Die 12-jährige Tochter T der Mieterin M verursacht beim Spielen mit Streichhölzern fahrlässig einen Brandschaden in der Mietwohnung. Acht Monate nach Ablauf des Mietvertrages und Rückgabe der Mietwohnung an V verlangt dieser von T Ersatz für den Brandschaden.
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Einordnung des Falls
Verkürzte mietvertragliche Verjährungsfrist im Falle von Ansprüchen gegen einbezogene Dritte (§ 548 BGB)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T ist in den Schutzbereich des Mietvertrags zwischen M und V einbezogen.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Weil T in den Schutzbereich einbezogen ist, hat V gegen T einen vertraglichen Schadensersatzanspruch (§§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB).
Nein!
3. V hat einen deliktischen Schadensersatzanspruch gegen T (§ 823 Abs. 1 BGB).
Genau, so ist das!
4. Weil T nicht Partei des Mietvertrages ist, kann sie sich nicht auf die kurze Verjährung gem. § 548 Abs. 1 BGB berufen.
Nein, das trifft nicht zu!
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