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Verkürzte mietvertragliche Verjährungsfrist im Falle von Ansprüchen gegen einbezogene Dritte (§ 548 BGB)
Sachverhalt
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Unberechtigte Untervermietung
Mieter M hat bei V eine Wohnung zum Schnäppchenpreis von €200 pro Monat gemietet und sofort an die Studentin S für €600 pro Monat weitervermietet. V erfährt nach einem Jahr davon und verlangt die von S an M gezahlte Miete.

Teil 1: außerordentliche Kündigung
V vermietet M ab 1.5.2021 seine Wohnung am Bodensee. Im Verlauf des Mietverhältnisses entschließt sich M zu einem langfristigen beruflichen Auslandsaufenthalt. Er möchte sich die Rückkehr in die Wohnung offen halten und beschließt, sie ohne Rücksprache mit V unterzuvermieten. Als V davon erfährt, fordert er M unter Androhung der fristlosen Kündigung auf, dies zu unterlassen. M setzt die Vermietung dennoch fort. Daraufhin kündigt V unter Verweis auf die Untervermietung außerordentlich schriftlich am 31.07.2021. V verlangt von M Herausgabe der Wohnung.