Unberechtigte Untervermietung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Mieter M hat bei V eine Wohnung zum Schnäppchenpreis von €200 pro Monat gemietet und sofort an die Studentin S für €600 pro Monat weitervermietet. V erfährt nach einem Jahr davon und verlangt die von S an M gezahlte Miete.
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Einordnung des Falls
Unberechtigte Untervermietung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 6 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Untervermietung war unberechtigt.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. V hat gegen M einen Anspruch auf Schadensersatz in Höhe von jeweils €600 für 12 Monate aus §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB.
Nein!
3. V hat gegen M einen Anspruch aus § 687 Abs. 2 BGB auf Herausgabe des Erlangten Mietzinses.
Nein, das ist nicht der Fall!
4. V hat gegen M einen Anspruch aus §§ 987, 990 BGB auf Nutzungsherausgabe.
Nein, das trifft nicht zu!
5. V hat gegen M einen Anspruch aus § 816 Abs. 1 S. 1 BGB auf Herausgabe des Erlangten.
Nein!
6. V hat gegen M nach Ansicht des BGH einen Anspruch aus § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 BGB (Eingriffskondiktion).
Nein, das ist nicht der Fall!
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