Vertretungsmacht I
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
G wird als einzelvertretungsberechtigter Geschäftsführer der Columbus-GmbH bestellt. Die Bestellung wird jedoch versehentlich nicht in das Handelsregister eingetragen. Auch eine spätere Abberufung wird nicht eingetragen. G schließt dennoch ein Geschäft im Namen der Columbus GmbH mit K ab.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Vertretungsmacht I
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Bestellung des G ist unwirksam, da sie nicht eingetragen wurde (§ 39 GmbHG).
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. Sind mehrere Personen als Geschäftsführer einer GmbH bestellt, sind sie grundsätzlich nur gemeinschaftlich vertretungsberechtigt.
Ja!
3. Da die Bestellung des G nicht eingetragen wurde, muss auch die später vorgenomme Abberufung nicht eingetragen werden.
Nein, das ist nicht der Fall!
4. Ist das Geschäft mit K wirksam im Namen der Columbus-GmbH geschlossen worden?
Ja, in der Tat!
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