Vertretungsmacht II

21. August 2025

12 Kommentare

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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A und B sind einzelvertretungsberechtigte Geschäftsführer der Mana-GmbH. Geschäfte über €10.000 dürfen sie laut Gesellschaftsvertrag nur mit Zustimmung der Gesellschafterversammlung eingehen. Zudem wird in der Gesellschaftsversammlung beschlossen, dass sie künftig Entscheidungen nur noch mit Zustimmung des Prokuristen P treffen dürfen.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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