Strafrecht
BT 4: Brandstiftungsdelikte
Schwere Brandstiftung, § 306a StGB
Gebäudebegriff bei der Brandstiftung (§ 306 Abs. 1 Nr. 1 StGB)
Gebäudebegriff bei der Brandstiftung (§ 306 Abs. 1 Nr. 1 StGB)
19. Juli 2025
13 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

A setzt in einem Wohnblock in zwei Kellerräumen auf dem Boden liegende Textilien in Brand. Er weiß, dass sich Mieter im Haus aufhalten, die durch Rauchentwicklung gefährdet werden können. Dies nimmt er billigend in Kauf. Tatsächlich kommt es zur Verbrennung und Verrußung von mehreren Kellerboxen und ihres Inhalts. Drei Personen in den Wohnräumen erleiden Rauchvergiftungen.
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