Strafrecht
BT 4: Brandstiftungsdelikte
Herbeiführen einer Brandgefahr, § 306f StGB
Anwendung der tätigen Reue
Anwendung der tätigen Reue
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A setzt in einem Viehstall auf dem Boden liegende Strohballen in Brand und entfernt sich. Landwirt L entdeckt den Brand alsbald. Während L noch damit beschäftigt ist, das brennende Stroh aus dem Stall zu entfernen, kehrt A zurück, "um größeren Schaden zu verhindern". A hilft L, das Feuer, das sich noch nicht über die Strohballen hinaus ausgebreitet hat, zu löschen.
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Einordnung des Falls
Anwendung der tätigen Reue
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Viehstall ist eine "ernährungswirtschaftliche Anlage" (§ 306 Abs. 1 Nr. 6 Var. 2 StGB).
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der Viehstall ist auch eine "Anlage der Land- oder Ernährungswirtschaft" (§ 306f Abs. 1 Nr. 2 StGB).
Genau, so ist das!
3. A hat auch eine konkrete Brandgefahr verursacht (§ 306f Abs. 1 StGB).
Ja, in der Tat!
4. Hinsichtlich der Strafbarkeit wegen Brandstiftung (§ 306 Abs. 1 Nr. 6 Var. 2 StGB) kommt die tätige Reue zugunsten des A zur Anwendung.
Ja!
5. Auch hinsichtlich der Strafbarkeit wegen Herbeiführen einer Brandgefahr (§ 306f Abs. 1 Nr. 2 StGB) kommt die tätige Reue zugunsten des A zur Anwendung.
Nein, das ist nicht der Fall!
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