Strafrecht
BT 4: Brandstiftungsdelikte
Herbeiführen einer Brandgefahr, § 306f StGB
Anwendung der tätigen Reue
Anwendung der tätigen Reue
31. Mai 2025
8 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A setzt in einem Viehstall auf dem Boden liegende Strohballen in Brand und entfernt sich. Landwirt L entdeckt den Brand alsbald. Während L noch damit beschäftigt ist, das brennende Stroh aus dem Stall zu entfernen, kehrt A zurück, "um größeren Schaden zu verhindern". A hilft L, das Feuer, das sich noch nicht über die Strohballen hinaus ausgebreitet hat, zu löschen.
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Einordnung des Falls
Anwendung der tätigen Reue
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Viehstall ist eine "ernährungswirtschaftliche Anlage" (§ 306 Abs. 1 Nr. 6 Var. 2 StGB).
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der Viehstall ist auch eine "Anlage der Land- oder Ernährungswirtschaft" (§ 306f Abs. 1 Nr. 2 StGB).
Genau, so ist das!
3. A hat auch eine konkrete Brandgefahr verursacht (§ 306f Abs. 1 StGB).
Ja, in der Tat!
4. Hinsichtlich der Strafbarkeit wegen Brandstiftung (§ 306 Abs. 1 Nr. 6 Var. 2 StGB) kommt die tätige Reue zugunsten des A zur Anwendung.
Ja!
5. Auch hinsichtlich der Strafbarkeit wegen Herbeiführen einer Brandgefahr (§ 306f Abs. 1 Nr. 2 StGB) kommt die tätige Reue zugunsten des A zur Anwendung.
Nein, das ist nicht der Fall!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Juraddicted
7.1.2025, 14:30:05
was genau ergibt sich aus der systematischen Stellung als Argument? vielen Dank :)
Vincent
20.1.2025, 15:44:19
Damit is wohl lediglich die Stellung im Gesetz gemeint. Das
herbeiführen einer Brandgefahrist „nach“ der tätigen Reue einsortiert, die von der Reue umfassten Tatbestände davor. Ähnlich wird bei der Frage: Mord als Qualifikation des
Totschlages argumentiert -> Mord im Gesetz vor dem TS, deshalb nach dieser Ansicht keine Qualifikation

Sege
12.5.2025, 15:46:31
Wäre der Täter dann, wenn er aufgrund tätiger Reue nicht nach 306ff strafbar ist, trotzdem nach 306f strafbar, oder tritt der Tatbestand trotzdem konkurrenztechnisch hinter den 306ff zurück?

Major Tom(as)
12.5.2025, 17:20:06
Laut dem BGH "lebt" der § 306f dann "wieder auf" (genauso übrigens auch, wenn der Täter vom Versuch zu
rücktritt) Vgl. z.B.: https://beck-online.beck.de/Dokument?vpath=bibdata%2Fzeits%2Fnstz%2F1993%2Fcont%2Fnstz.1993.284.1.htm&anchor=Y-300-Z-BGHST-B-39-S-129&readableType=1 (der MüKo zB sieht das aber kritisch)

Sege
13.5.2025, 09:03:25
Alles klar danke!