Zivilrecht
Sachenrecht
Der Besitzschutz
Anspruch auf Wiedereinräumung des Besitzes gem. § 861 Abs. 1 BGB
Anspruch auf Wiedereinräumung des Besitzes gem. § 861 Abs. 1 BGB
25. Januar 2025
5 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
B war Besitzer eines Fahrrads, das D entwendete.
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Einordnung des Falls
Anspruch auf Wiedereinräumung des Besitzes gem. § 861 Abs. 1 BGB
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Wenn die Voraussetzungen des § 859 BGB vorliegen, hat B gegen D daraus einen Herausgabeanspruch.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. D handelte mit verbotener Eigenmacht (§ 858 Abs. 1 BGB), als er das Fahrrad entwendete.
Ja, in der Tat!
3. B hat einen Herausgabeanspruch aus § 861 Abs. 1 BGB.
Ja!
4. Der Herausgabeanspruch aus § 861 Abs. 1 BGB ist ein petitorischer Anspruch.
Nein, das ist nicht der Fall!
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