Zivilrecht
Bereicherungsrecht
Die Leistungskondiktion
Unberechtigt erlangte Nutzung von Sachen, Rechten oder Dienstleistungen (Flugreisefall): Beförderungsleistung erlangt
Unberechtigt erlangte Nutzung von Sachen, Rechten oder Dienstleistungen (Flugreisefall): Beförderungsleistung erlangt
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Der 17-jährige M fliegt mit der Fluggesellschaft F von München nach Hamburg. Ohne Ticket gelingt es M, mit F von Hamburg weiter nach New York zu fliegen. Ein Ticket Hamburg-New York hätte €1.200 gekostet.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Unberechtigt erlangte Nutzung von Sachen, Rechten oder Dienstleistungen (Flugreisefall): Beförderungsleistung erlangt
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. M hat nur dann "Etwas erlangt" (§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB), wenn er ohnehin nach New York geflogen wäre, d.h. alternativ zur erschlichenen Leistung ein Fahrticket gelöst hätte.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. M hat die Beförderungsleistung, also den Flug nach New York, an sich "erlangt". (§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB)
Ja, in der Tat!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Blotgrim
28.6.2022, 23:24:50
Ist das Ersparte als "Etwas" wirklich so veraltet ? So wie unsere Professorin uns das dargestellt hat klang es so als würde der BGH das heute bei solchen Nutzungsfällen immer noch so sehen. Oder ist die h.M nur außerhalb des BGH herrschend ?
Lukas_Mengestu
29.6.2022, 12:04:44
Hallo Blotgrim, ausweislich des MüKo entspricht dies heute der herrschenden Meinung. Allerdings wird hier auch eingeräumt, dass die Rechtsprechung Erlangtes und Erparnis teilweise auch in jüngeren Jahren noch gleichgesetzt hat (vgl. MüKoBGB/Schwab, 8. Aufl. 2020, BGB § 812 Rn. 18). Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
in persona
19.6.2024, 09:09:03
judith
19.6.2024, 14:54:06
Schau dir am besten das Original Urteil zum Fall an BGH, 07.01.1971, Az.: VII ZR 9/70 „Flugreise-Fall“ Der Minderjährige hat durch die Leistung der Fluggesellschaft, die ohne Rechtsgrund erbracht worden ist, einen Vermögensvorteil erlangt, dessen Wert nach den §§ 812, 818 II BGB zu ersetzen ist. Da die tatsächliche Inanspruchnahme der Beförderungsleistung nicht ungeschehen gemacht werden könne, sei ein späterer Wegfall der Bereicherung i.S.d.
§ 818 III BGBbegrifflich ausgeschlossen. Der Wert der Bereicherung bemisst sich nach der üblichen Vergütung für die empfangene Leistung. Die Vorschriften über ungerechtfertigte Bereicherung finden auch auf Minderjährige uneingeschränkte Anwendung.
judith
19.6.2024, 14:43:34
In den Quellen ist ein Urteil hinterlegt, welches zwar auch die Bereicherung zum Gegenstand hat (wg. unlauterem Wettbewerb; Herausgabe von Lizenzgebühren). Ich fände es aber sinnvoller den Original
Flugreisefall- BGH, 07.01.1971, Az.: VII ZR 9/70 „Flugreise-Fall“ - zu hinterlegen.