Strafrecht
BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.
Mord, § 211 StGB
Zur Befriedigung des Geschlechtstriebs – Kannibale
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Zur Befriedigung des Geschlechtstriebs – Kannibale
24. März 2026
8 Kommentare
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T hat sexuell-kannibalistische Neigungen. Er tötet, schlachtet und verspeist den A. Das Geschehen nimmt T mit einer Videokamera auf, um sich später beim Betrachten des Films sexuell zu befriedigen. Von der Tötung selbst verspricht sich T keine Befriedigung.
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