Strafrecht
BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.
Mord, § 211 StGB
Zur Befriedigung des Geschlechtstriebs – Kannibale
Zur Befriedigung des Geschlechtstriebs – Kannibale
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T hat sexuell-kannibalistische Neigungen. Er tötet, schlachtet und verspeist den A. Das Geschehen nimmt T mit einer Videokamera auf, um sich später beim Betrachten des Films sexuell zu befriedigen. Von der Tötung selbst verspricht sich T keine Befriedigung.
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Einordnung des Falls
Zur Befriedigung des Geschlechtstriebs – Kannibale
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T hat im Tötungsakt selbst sexuelle Befriedigung gesucht.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. T wollte nach dem Tötungsakt seine sexuelle Lust an der Leiche befriedigen.
Nein, das trifft nicht zu!
3. Trotz der zeitlichen Zäsur zwischen Tötung und sexueller Befriedigung am Video hat T den A "zur Befriedigung des Geschlechtstriebs" getötet (§ 211 Abs. 2 Gr. 1 Var. 2 StGB).
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
Fundstellen
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
lexfoxi🦊
6.5.2021, 19:50:35
Der Kannibale von Rothenburg-Fall. Ein absoluter Klassiker! 😀 wobei es noch einen Kannibalen aus dem Erzgebirge gibt (kein Witz)
Tigerwitsch
6.5.2021, 23:30:23
Stimmt: BGH, U. v. 21.02.2018 - AZ.: 5 StR 267/17 (https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/5/17/5-267-17.php) Siehe auch https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bgh-az5str26717-mord-kannibale-keine-rechtsfolgenloesung-bei-einverstaendnis-lebenslange-freiheitsstrafe/ In der Entscheidung wird insbesondere die Rechtsfolgenlösung des BGH thematisiert. Der BGH hat diese im konkreten Fall mangels „außergewöhnlicher Umstände“ abgelehnt, während dessen die Vorinstanz (LG Dresden) eine Strafmilderung nach § 49 StGB noch bejaht hat.
Der BGBoss
19.6.2021, 00:36:37
Kannte ich noch nicht, danke für die direkt beigefügten Quellen!