Strafrecht
BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.
Mord, § 211 StGB
Zur Befriedigung des Geschlechtstriebs – Kannibale
Zur Befriedigung des Geschlechtstriebs – Kannibale
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T hat sexuell-kannibalistische Neigungen. Er tötet, schlachtet und verspeist den A. Das Geschehen nimmt T mit einer Videokamera auf, um sich später beim Betrachten des Films sexuell zu befriedigen. Von der Tötung selbst verspricht sich T keine Befriedigung.
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Einordnung des Falls
Zur Befriedigung des Geschlechtstriebs – Kannibale
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T hat im Tötungsakt selbst sexuelle Befriedigung gesucht.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. T wollte nach dem Tötungsakt seine sexuelle Lust an der Leiche befriedigen.
Nein, das trifft nicht zu!
3. Trotz der zeitlichen Zäsur zwischen Tötung und sexueller Befriedigung am Video hat T den A "zur Befriedigung des Geschlechtstriebs" getötet (§ 211 Abs. 2 Gr. 1 Var. 2 StGB).
Ja!
Fundstellen
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