Strafrecht
BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.
Mord, § 211 StGB
Zur Befriedigung des Geschlechtstriebs - Tötung eines Dritten
Zur Befriedigung des Geschlechtstriebs - Tötung eines Dritten
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Das Pärchen A und B geht gemeinsam im Wald spazieren. T überfällt das Pärchen und tötet den A, um sich an der B ungestört sexuell vergehen zu können.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Zur Befriedigung des Geschlechtstriebs - Tötung eines Dritten
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T hat das Mordmerkmal "zur Befriedigung des Geschlechtstriebs" (§ 211 Abs. 2 Gr. 1 Var. 2 StGB) verwirklicht.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.