Landesrecht (im Aufbau)

Polizei- und Ordnungsrecht Rheinland-Pfalz

Grundlagen

Grundfall zur Verdeutlichung des Gegenstands des Polizei- und Ordnungsrechts

Grundfall zur Verdeutlichung des Gegenstands des Polizei- und Ordnungsrechts

19. Juli 2025

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Trinker T fällt am Mainzer Hauptbahnhof durch Pöbeleien auf. Dabei verwickelt T den arglosen A in einen Streit und droht damit, „dass er auch ganz anders könne“. Polizistin P, die die Szene beobachtet hat, erteilt T daraufhin eine Platzverweisung für den Bahnhofsvorplatz.

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