Strafrecht
BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.
Totschlag, § 212 StGB
Tatbestandsmerkmal "Mensch" – Ende des Menschseins mit Hirntod
Tatbestandsmerkmal "Mensch" – Ende des Menschseins mit Hirntod
19. August 2025
13 Kommentare
4,8 ★ (11.128 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
S ist schwer verletzt und liegt mit einem Beatmungsgerät im Krankenhaus. Eines Nachts zeigt die Messung der Hirnstromkurve eine Null-Linie. Seine Gehirntätigkeit ist vollständig erloschen. Pfleger P schaltet entgegen ärztlicher Anweisung das Beatmungsgerät ab.
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