Lebensverkürzung um wenige Minuten als "Tötung"
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T schießt O in den Kopf. O lag bereits wegen einer Krebserkrankung im Sterben und wäre auch ohne den Schuss wenige Minuten später an einer Lungenembolie verstorben.
Einordnung des Falls
Lebensverkürzung um wenige Minuten als "Tötung"
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T hat einen Menschen getötet (§ 212 Abs. 1 StGB).
Diese Rechtsfrage lösen [...Wird geladen] der Jurist:innen in Studium und Referendariat richtig.
Ja!