Strafrecht
BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.
Totschlag, § 212 StGB
Lebensverkürzung um wenige Minuten als "Tötung"
Lebensverkürzung um wenige Minuten als "Tötung"
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T schießt O in den Kopf. O lag bereits wegen einer Krebserkrankung im Sterben und wäre auch ohne den Schuss wenige Minuten später an einer Lungenembolie verstorben.
Diesen Fall lösen 99,0 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Lebensverkürzung um wenige Minuten als "Tötung"
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T hat einen Menschen getötet (§ 212 Abs. 1 StGB).
Ja!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Sophiechen.2002
1.5.2024, 13:04:46
Den gleichen Fehler habe ich schon bei anderen Aufgaben entdeckt und dazu bereits einen Thread veröffentlicht.
Lukas_Mengestu
5.5.2024, 15:36:16
Hi Sophie, da im Hinblick auf die Tötungsdelikte relevant ist, wann das Leben beginnt und wann es endet, gibt es unter den Illustrationen dieser Session einen Zeitstrahl, der verdeutlichen soll, welchen Zeitpunkt der jeweilige Fall behandelt. Hier müsstest Du mir etwas auf die Sprünge helfen, wieso der Zeitstrahl hier nicht zur Aufgabe passt. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team