Referendariat
Die zivilrechtliche Urteilsklausur
Versäumnisurteil
Frist - Normalfall (Einspruch innerhalb Frist)
Frist - Normalfall (Einspruch innerhalb Frist)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Beklagter B erscheint nicht zur mündlichen Verhandlung. Auf Antrag des Klägers ist daraufhin ein Versäumnisurteil gegen B ergangen, das diesem am 01.12. zugegangen ist. Gegen dieses hat B mit einem am 08.12. bei Gericht eingegangenen Schreiben formgerechten Einspruch eingelegt.
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Einordnung des Falls
Frist - Normalfall (Einspruch innerhalb Frist)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Prozess könnte durch den Einspruch in die Lage vor der Säumnis zurückversetzt worden sein (§ 342 ZPO).
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Ist der Einspruch in der vorliegenden Konstellation statthaft (§ 338 ZPO)?
Genau, so ist das!
3. Da B allerdings nicht unmittelbar nachdem das Versäumnisurteil ergangen ist, Einspruch eingelegt hat, hat er die Einspruchsfrist versäumt (§ 339 ZPO).
Nein, das trifft nicht zu!
4. Da der Einspruch auch formgerecht ist, ist er zulässig und setzt den Rechtsstreit in die Lage vor der Säumnis zurück.
Ja!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
ri
6.4.2023, 09:01:53
Merkwort: SToFF oder STAFF (dann kann man sich noch vorstellen, wie der/die ReNo den Einspruch abschickt) =
Statthaftigkeit, Frist, Form 338-39-40