Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht AT
Nichtigkeit von Verwaltungsakten
Nichtigkeit nach § 44 Abs. 2 Nr. 2 VwVfG
Nichtigkeit nach § 44 Abs. 2 Nr. 2 VwVfG
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Camila (C) stellt erfolgreich einen Antrag auf Einbürgerung nach § 10 StAG. Sachbearbeiter S erklärt C, die Einbürgerung sei nun erfolgt. S hat jedoch schlecht geschlafen und vergisst, C die Einbürgerungsurkunde zu überreichen.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Nichtigkeit nach § 44 Abs. 2 Nr. 2 VwVfG
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die mündliche Erklärung des S ist ein Verwaltungsakt.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Sind Verwaltungsakte nichtig, wenn nach einer Rechtsnorm die Aushändigung einer Urkunde vorgesehen ist und die Urkunde nicht ausgehändigt wird?
Genau, so ist das!
3. C ist wirksam eingebürgert worden (§ 16 StAG).
Nein, das trifft nicht zu!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Blotgrim
19.12.2022, 17:56:06
Wie kann man hier auf Paragraph 16 kommen, wenn man das Gesetz nicht kennt. Mir wurde immer beigebracht 5 Normen vor und nach einer betroffenen Norm zu schauen ob es weitere zugehörige Normen gibt. Hier geht es ja aber um Paragraph 10 der Trick würde also nicht funktionieren, zumindest bei der online Version des Gesetzes. Wenn es da keinen Trick gibt, fände ich irgendeinen Hinweis auf 16 ganz nett Lg
Lukas_Mengestu
21.12.2022, 12:57:59
Hallo Blotgrim, vielen Dank für Deinen Hinweis. Dass man 5 Normen davor oder dahinter schauen soll, ist in der Tat eine gute Daumenregel, aber natürlich kein absolutes Dogma. Da im Staatsangehörigkeitsrecht indes keine Vorkenntnisse erwartet werden können, haben wir hier bei der Frage nun noch einen expliziten Hinweis auf die einschlägige Norm gegeben. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
Ben
1.10.2023, 02:49:41
Es wird erwähnt, das eine Nichtigkeit auch ohne § 44 (2) Nr 2 VwVfG bestehen würde. Aber es wird nicht weiter darauf eingegangen. Habe ich jetzt etwas völlig offensichtliches übersehen oder warum sollte auch so eine Nichtigkeit bestehen?
Nilson2503
2.10.2023, 12:35:10
Lieber @[Ben](44571), schau einmal in § 16 StAG. Dort ist bereits die Nichtigkeit angelegt, sollte die Urkunde nicht überreicht werden. Denn es heißt: „Die Einbürgerung wird WIRKSAM mit der AUSHÄNDIGUNG der…. Einbürgerungsurkunde.“ Ergo wird ohne Aushändigung auch keine Einbürgerung wirksam. Die bloß mündliche Erklärung entfaltet keine Rechtswirkung. Der mündliche VA ist nichtig.
judith
14.11.2024, 15:46:59
Könnte man in der mündlichen Erklärung der S, dass die Einbürgerung erfolgt sei (Frage 1), statt des VA eher eine Zusicherung nach § 38 VwVfG sehen bzw. sollte man an dieser Stelle eine Abgrenzung vornehmen?