Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht AT
Nichtigkeit von Verwaltungsakten
Nichtigkeit nach § 44 Abs. 2 Nr. 4 VwVfG
Nichtigkeit nach § 44 Abs. 2 Nr. 4 VwVfG
22. Mai 2025
6 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die Arbeitsvorgänge in der Baubehörde B verzögern sich aufgrund von Personalmangel massiv. Sachbearbeiterin S erlässt eine Abrissverfügung gegenüber Unternehmerin U. U hat die betreffende Lagerhalle aber schon vor sechs Monaten nach einem Hinweis der Behörde abreißen lassen.
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Einordnung des Falls
Nichtigkeit nach § 44 Abs. 2 Nr. 4 VwVfG
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Tatbestand des Erlasses einer Abrissverfügung setzt bauordnungsrechtlich das Vorliegen einer baulichen Anlage voraus. Damit ist der gesetzliche Tatbestand hier nicht erfüllt. Ist der Verwaltungsakt materiell rechtswidrig?
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. U muss die Abrissverfügung in jedem Fall anfechten, damit diese ihre Wirkung verliert.
Nein, das trifft nicht zu!
3. Die Abrissverfügung ist nichtig gemäß § 44 Abs. 2 Nr. 4 VwVfG.
Ja!
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