Referendariat
Die StA-Klausur im Assessorexamen
Das materielle Gutachten
Belehrungspflicht von Zeugen (§ 57 StPO)
Belehrungspflicht von Zeugen (§ 57 StPO)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Polizeianwärter Paul führt seine erste Zeugenvernehmung durch. Aufgrund seiner Aufregung belehrt P den Zeugen Z zwar über die Wahrheitspflicht. P vergisst aber, Z über die strafrechtlichen Folgen einer unrichtigen Aussage aufzuklären. Z belastet den Beschuldigten B erheblich.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Belehrungspflicht von Zeugen (§ 57 StPO)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Zeuge Z musste vor seiner Vernehmung belehrt werden.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Hat die fehlerhafte Belehrung des Z zur Folge, dass seine den B belastenden Aussagen im späteren Verfahren nicht verwertbar sind (Beweisverwertungsverbot)?
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!