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Belehrungspflicht von Zeugen (§ 57 StPO)
Sachverhalt
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Führt der Verstoß gegen die Belehrungspflicht nach § 55 StPO zu einem Beweisverwertungsverbot?
Um künftig keine Fehler mehr zu machen, ruft sich Polizeianwärter P noch einmal ins Gedächtnis, was er bei der Zeugenvernehmung neben der Belehrung nach § 57 StPO noch beachten muss.

Verlobte (§ 52 StPO)
Die Freundin F des Beschuldigten B soll im Strafverfahren als Zeugin vernommen werden. Eine Woche vor Beginn des Strafverfahrens verloben sich F und B. In der Hauptverhandlung verweigert F ihr Zeugnis.