Verfälschen echte Urkunde 1
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Ts Bewohnerparkausweis ist zeitlich abgelaufen. Um Geld zu sparen, befestigt er lose Papierschnipsel auf dem Ausweis und verlängert das Ablaufdatum. Diese Collage kopiert T mit einem Farbkopierer, sodass ein täuschend echt aussehender Parkausweis vom Kopierer ausgeworfen wird.
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Einordnung des Falls
Verfälschen echte Urkunde 1
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der abgelaufene Anwohnerparkausweis war eine echte Urkunde.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Indem T Papierschnipsel an dem Parkausweis angebracht hat, um das Ablaufdatum zu verändern, hat er eine echte Urkunde verfälscht (§ 267 Abs. 1 Var. 2 StGB).
Nein!
3. Indem T eine täuschend echt aussehende Kopie des Ausweises angefertigt, hat er eine unechte Urkunde hergestellt (§ 267 Abs. 1 Var. 1 StGB).
Genau, so ist das!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
robse27
19.9.2024, 21:47:11
Moin zusammen, könntet ihr bitte ggf. drauf hinweisen, dass die erste Behauptung, der abgelaufene Parkschein wäre keine Urkunde, eine mögliche Ansicht ist, aber nicht unbedingt vorgegeben sein muss? Rengier selbst spricht davon, dass das ein wenig beachtetes Problem sei; das OLG Köln sah es wohl auch anders und bejahte mit dem abgelaufenen Parkschein eine Urkunde (und daher auch schon mit der ersten Tathandlung (dem Überkleben) § 267 I Var. 2 (!)), vgl. dazu Rengier, BT II, 25. Aufl. 2024, § 32 Rn. 12f. Danke und LG :)