Verfälschen echte Urkunde 1

22. November 2024

4,8(4.236 mal geöffnet in Jurafuchs)

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

Ts Bewohnerparkausweis ist zeitlich abgelaufen. Um Geld zu sparen, befestigt er lose Papierschnipsel auf dem Ausweis und verlängert das Ablaufdatum. Diese Collage kopiert T mit einem Farbkopierer, sodass ein täuschend echt aussehender Parkausweis vom Kopierer ausgeworfen wird.

Diesen Fall lösen 76,7 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

Einordnung des Falls

Verfälschen echte Urkunde 1

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Der abgelaufene Anwohnerparkausweis war eine echte Urkunde.

Ja, in der Tat!

Eine Urkunde ist echt, wenn sie von demjenigen stammt, der sich aus ihr als Urheber der verkörperten Gedankenerklärung ergibt.Der Parkausweis ist eine vorhandene echte Urkunde, die geeignet und bestimmt ist, einen Beweis darüber zu erbringen, wer zum Parken in den gekennzeichneten Bewohnerparkzonen berechtigt ist.
Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und tausende Fälle wie diesen selbst lösen.
Erhalte uneingeschränkten Zugriff alle Fälle und erziele Spitzennoten in
Jurastudium und Referendariat.

2. Indem T Papierschnipsel an dem Parkausweis angebracht hat, um das Ablaufdatum zu verändern, hat er eine echte Urkunde verfälscht (§ 267 Abs. 1 Var. 2 StGB).

Nein!

Unter Verfälschungist jede nachträgliche Veränderung des gedanklichen Inhalts einer echten Urkunde zu verstehen. Durch die nachträgliche Veränderung muss der Anschein erweckt werden, dass die Urkunde von vornherein den ihr nachträglich beigelegten Inhalt gehabt und dass der Aussteller die urkundliche Erklärung von Anfang an in der jetzt vorliegenden Form abgegeben habe. Das Verfälschen setzt voraus, dass das Tatobjekt nach der Manipulation seine Urkundenqualität nicht verloren hat. T hat vorliegend lediglich lose Papierschnipsel an dem original Parkausweis befestigt. Eine solche Collage ist mühelos als Montage zu erkennen und hat selbst keinerlei Urkundenqualität. An dem Parkausweis selbst bzw. dessen Beweisinhalt wurden keinerlei Veränderungen vorgenommen.

3. Indem T eine täuschend echt aussehende Kopie des Ausweises angefertigt, hat er eine unechte Urkunde hergestellt (§ 267 Abs. 1 Var. 1 StGB).

Genau, so ist das!

Eine Fotokopie erlangt dann Urkundenqualität, wenn sie der Originalurkunde so ähnlich ist, dass eine Verwechslung nicht ausgeschlossen werden kann. Eine Urkunde ist unecht, wenn sie nicht von demjenigen stammt, der aus ihr als Aussteller hervorgeht (hM., Geistigkeitstheorie).Der vom Kopierer ausgeworfene Parkausweis ist vom Original nicht zu unterscheiden und damit eine von T hergestellte unechte UrkundeIn einem solchen Fall empfiehlt es sich in der Klausur die einzelnen Handlungen genau auseinanderzuhalten und nicht direkt auf das Anfertigen der Kopie zuzusteuern.
Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen
Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!


Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

robse27

robse27

19.9.2024, 21:47:11

Moin zusammen, könntet ihr bitte ggf. drauf hinweisen, dass die erste Behauptung, der abgelaufene Parkschein wäre keine Urkunde, eine mögliche Ansicht ist, aber nicht unbedingt vorgegeben sein muss? Rengier selbst spricht davon, dass das ein wenig beachtetes Problem sei; das OLG Köln sah es wohl auch anders und bejahte mit dem abgelaufenen Parkschein eine Urkunde (und daher auch schon mit der ersten

Tathandlung

(dem Überkleben) § 267 I Var. 2 (!)), vgl. dazu Rengier, BT II, 25. Aufl. 2024, § 32 Rn. 12f. Danke und LG :)


Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und mit 15.000+ Nutzer austauschen.
Kläre Deine Fragen zu dieser und 15.000+ anderen Aufgaben mit den 15.000+ Nutzern der Jurafuchs-Community
Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen