Verfälschen echte Urkunde 1
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Ts Bewohnerparkausweis ist zeitlich abgelaufen. Um Geld zu sparen, befestigt er lose Papierschnipsel auf dem Ausweis und verlängert das Ablaufdatum. Diese Collage kopiert T mit einem Farbkopierer, sodass ein täuschend echt aussehender Parkausweis vom Kopierer ausgeworfen wird.
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Einordnung des Falls
Verfälschen echte Urkunde 1
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der abgelaufene Anwohnerparkausweis war eine echte Urkunde.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Indem T Papierschnipsel an dem Parkausweis angebracht hat, um das Ablaufdatum zu verändern, hat er eine echte Urkunde verfälscht (§ 267 Abs. 1 Var. 2 StGB).
Nein!
3. Indem T eine täuschend echt aussehende Kopie des Ausweises angefertigt, hat er eine unechte Urkunde hergestellt (§ 267 Abs. 1 Var. 1 StGB).
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.