Referendariat: Prozessrecht & Klausurtypen
Die zivilrechtliche Urteilsklausur
Entscheidungsgründe
Überzeugungskraft bei Zeugenaussagen IV: Glaubwürdigkeit bei persönlicher Nähe des Zeugen zu einer Partei/Sympathie-Rspr. des BGH
Überzeugungskraft bei Zeugenaussagen IV: Glaubwürdigkeit bei persönlicher Nähe des Zeugen zu einer Partei/Sympathie-Rspr. des BGH
4. April 2025
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

K und B haben einen Kaufvertrag über einen PKW geschlossen, dessen Übergabe und Übereignung K nun klageweise verlangt. B behauptet, er habe bereits an K erfüllt, was der Zeuge Z (Sohn des B), bestätigt. Zeugin X (kennt K und B nur flüchtig) sagt dagegen, das Auto stehe nach wie vor bei B.
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Einordnung des Falls
Überzeugungskraft bei Zeugenaussagen IV: Glaubwürdigkeit bei persönlicher Nähe des Zeugen zu einer Partei/Sympathie-Rspr. des BGH
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Zeugenaussage des Z hat aufgrund des Näheverhältnisses des Z zu B keinerlei Überzeugungskraft.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Zeugenaussage der X hat mehr Überzeugungskraft als die Zeugenaussage des Z.
Nein!
3. Das Gericht hat nach Beweislast zu entscheiden.
Genau, so ist das!
4. Eine Entscheidung nach Beweislast bedeutet vorliegend, dass die Klage des K abzuweisen ist.
Nein, das trifft nicht zu!
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