Prozessrecht & Klausurtypen
Die Revisionsklausur im Assessorexamen
Begründetheit I: Vorliegen der Verfahrensvoraussetzungen
Eröffnungsbeschluss - Wirksamkeit trotz fehlender Unterschrift eines Richters (Strafkammer)
Eröffnungsbeschluss - Wirksamkeit trotz fehlender Unterschrift eines Richters (Strafkammer)
26. August 2025
8 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A wird vor dem Landgericht verurteilt. Der Eröffnungsbeschluss des Prozesses ist nur von der Vorsitzenden der großen Strafkammer unterschrieben worden. Laut Aktenvermerk äußerte die Vorsitzende im Prozess, der Beschluss sei „gemeinsam gefällt worden”. Dienstliche Äußerungen der anderen Berufsrichter bestätigen das.
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