Referendariat
Die Revisionsklausur im Assessorexamen
Begründetheit I: Vorliegen der Verfahrensvoraussetzungen
Eröffnungsbeschluss - Wirksamkeit trotz fehlender Unterschrift einer Richterin (Amtsgericht)
Eröffnungsbeschluss - Wirksamkeit trotz fehlender Unterschrift einer Richterin (Amtsgericht)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A wird vor dem Amtsgericht Bad Homburg - Strafrichterin - verurteilt. Ihr wird ein mit “Eröffnungsbeschluss” überschriebenes und ausgefülltes, aber nicht unterschriebenes Formularblatt zugestellt. In der Sprungrevision rügt sie das Fehlen eines Eröffnungsbeschlusses.
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Einordnung des Falls
Eröffnungsbeschluss - Wirksamkeit trotz fehlender Unterschrift einer Richterin (Amtsgericht)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die h.M. hält vor den Amtsgerichten die Unterschrift für eine zwingende Voraussetzung eines wirksamen Eröffnungsbeschlusses.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. Nach einer teilweise vertretenen Ansicht ist vor dem Amtsgericht der Eröffnungsbeschluss immer unwirksam, wenn er nicht unterschrieben ist.
Ja!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Hamdi
10.5.2024, 09:52:44
Und das ist beim LG anders?
Entenpulli
29.7.2024, 08:42:55
"Diese Differenzierung zwischen amtsgerichtlichen und landgerichtlichen Eröffnungsbeschlüssen überzeugt nicht" (OLG Frankfurt, Beschluss vom 28. Mai 1991 – 1 Ss 43/91 –, Rn. 18, juris) Das zu Grunde liegende Urteil hätte demnach wohl auch bei einem LG so entschieden