Prozessrecht & Klausurtypen
Die Revisionsklausur im Assessorexamen
Begründetheit I: Vorliegen der Verfahrensvoraussetzungen
Kein ausdrücklicher Eröffnungsbeschluss
Kein ausdrücklicher Eröffnungsbeschluss
15. August 2025
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Gegen A wird ein Haftbefehl erlassen. Bereits im Haftprüfungstermin setzt das Gericht laut Protokoll Termin zur Hauptverhandlung fest und hört A zur Anklage an, bevor es den dringenden Tatverdacht bejaht. Ein ausdrücklicher Eröffnungsbeschluss (§ 207 StPO) ergeht im weiteren Prozess nicht mehr. A legt gegen seine spätere Verurteilung Revision ein.
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