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Subsidiarität der Feststellungsklage gegenüber der Verpflichtungsklage (§ 43 Abs. 2 VwGO)
Sachverhalt
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Subsidiarität der Feststellungsklage gegenüber der Fortsetzungsfeststellungsklage
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Subsidiarität der Feststellungsklage bei verfristeter Fortsetzungsfeststellungsklage
Fußball-Fan F steht neben einigen Hooligans vor dem Stadion. Polizistin P erteilt F ein Aufenthaltsverbot vor und in dem Stadion bis zwei Stunden nach dem Spiel, weil sie denkt, F würde als Teil der Hooligans an einer geplanten Schlägerei teilnehmen. Nach 6 Wochen rät ein A dem F, feststellen zu lassen, dass P dazu nicht berechtigt war.