TKÜ – Adressat
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Gegen Mafia-Paten P wird wegen Anstiftung zum Mord in 30 Fällen ermittelt. P traut sich nicht mehr, selbst mit der Außenwelt zu kommunizieren, sondern reicht seine Nachrichten auf kleinen Zettelchen an Handlanger H weiter, der anschließend für P mit den Auftragskillern kommuniziert. Staatsanwältin S sieht keine andere Möglichkeit den P zu überführen, als die Kommunikation des H zu überwachen.
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Einordnung des Falls
TKÜ – Adressat
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Nur der Beschuldigte selbst kann mittels der Überwachung der Telekommunikation (TKÜ) überwacht werden.
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die materiellen Eingriffsvoraussetzungen (§ 100a Abs. 1 S. 1 StPO) der TKÜ liegen vor.
Genau, so ist das!
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