Examensrelevante Rechtsprechung
Rechtsprechung Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht BT: Baurecht
Wiederaufbau eines Wochenendhauses im Außenbereich
Wiederaufbau eines Wochenendhauses im Außenbereich
5. Juli 2025
9 Kommentare
4,7 ★ (26.436 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Auf dem Grundstück der E stand jahrelang ein Wochenendhaus. Dieses brannte komplett ab. Das Grundstück liegt im Außenbereich und im Geltungsbereich der Zone II einer Landschaftsschutz-Verordnung. E beantragt erfolglos eine Genehmigung zum Wiederaufbau des Wochenendhauses.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Wiederaufbau eines Wochenendhauses im Außenbereich
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 11 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Nach erfolglosem Widerspruch erhebt E Klage. Statthaft ist eine Verpflichtungsklage (§ 42 Abs. 1 Alt. 2 VwGO) auf Erteilung einer Baugenehmigung.
Ja!
2. Eine Baugenehmigung ist zu erteilen, wenn das Vorhaben genehmigungsbedürftig ist und die gesetzlichen Voraussetzungen für ihre Erteilung vorliegen.
Genau, so ist das!
3. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit richtet sich immer nach § 30 Abs. 1 BauGB.
Nein, das trifft nicht zu!
4. Für die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit eines Vorhabens im Außenbereich (§ 35 BauGB) ist zwischen privilegierten und sonstigen Vorhaben zu unterscheiden.
Ja!
5. Der Wiederaufbau des Wochenendhauses ist ein privilegiertes Vorhaben (§ 35 Abs. 1 BauGB).
Nein, das ist nicht der Fall!
6. Der Wiederaufbau des Wochenendhauses ist unzulässig, wenn es Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege beeinträchtigt (§ 35 Abs. 3 Nr. 5 BauGB).
Ja, in der Tat!
7. Eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange liegt nicht vor, wenn sich E auf Bestandsschutz hinsichtlich der Nutzung des ehemaligen Wochenendhauses berufen kann.
Ja!
8. E könnte eine Genehmigung nach der Landschaftsschutzverordnung beantragen. Wenn diese erteilt wird, liegt keine Beeinträchtigung öffentlicher Belange mehr vor.
Genau, so ist das!
9. Der Wiederaufbau eines abgebrannten Gebäudes ist nach § 35 Abs. 4 BauGB teilprivilegiert.
Ja, in der Tat!
10. Aufgrund dieser Teilprivilegierung ist der Wiederaufbau von Es Wochenendhauses zulässig.
Nein!
11. E hat einen Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!