Auto in Garage
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Richter R und Anwältin S sind jeweils Mietparteien eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage. Nach einem langen Tag in der Kanzlei stellt S abends ihren Porsche Taycan in der Tiefgarage neben dem VW Lupo des R ab. Kurz nach 1 Uhr gerät der Porsche auf Grund Selbstentzündung durch einen technischen Defekt in Brand, wodurch auch der VW des R beschädigt wird.
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Einordnung des Falls
Auto in Garage
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Eine Halterhaftung (§ 7 Abs. 1 StVG) ist ausgeschlossen, weil der Schaden auf einem Privatparkplatz eingetreten ist.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der Sachschaden ist bei Betrieb des Kfz entstanden.
Ja!
3. Das Merkmal "bei Betrieb" kann auch dann verwirklicht sein, wenn das Auto gar nicht fährt.
Ja, in der Tat!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Hannah B.
28.1.2022, 16:18:58
Diese Thematik kam in der mündlichen Prüfung in Thüringen im Juli 2021 dran. :)
Lukas_Mengestu
28.1.2022, 16:57:58
Danke Hannah, das haben wir getaggt :-)
CR7
27.7.2024, 20:01:09
Nach Durchsicht der Protokolle kann ich das auch für Sachsen bestätigen, allerdings in der Schriftlichen 2021 :)
Raphaeljura
8.10.2023, 06:44:26
Wie eng muss der der zeitliche Zusammenhang sein? Wenn das Auto da jetzt länger rumsteht...vielleicht ein halbes Jahr, und sich dann entzündet. Wäre das dann auch noch umfasst?
as.mzkw
7.10.2024, 19:14:33
Frage ich mich auch, anscheinend ist nahezu jeder Fall erfasst, jedenfalls hier in der App wird der zeitliche Zusammenhang stets bejaht
WilliWillsWissen
6.1.2024, 22:34:41
Liebes Jura- Fuchs Team, Ich verstehe in Hinblick darauf, dass es sich um eine Gefährdungshaftung handelt nicht ganz, wieso solche Konstellationen erfasst sind. Grundsätzlich besteht die Gefährdungshaftung doch, da einem Kfz eine besondere Gefährlichkeit zugeschrieben wird und Halter oder Führer des Kfz animiert werden sollen besonders auf die Vermeidung von Schäden zu achten. Ein technischer Defekt, der einen Brand auslöst ist ja aber eben keine Gefahr die speziell einem Kfz innewohnt. Ein Smartphone oder Laptop können bspw. eine Werkstatt genauso
in Brand setzenwenn ein technischer Fehler vorliegt. Deshalb erschließt sich mir nicht ganz, weshalb "bei Betreib" von der Rspr. so weit ausgedehnt wird. Mit Blick auf den "Sinn" der Gefährdungshaftung bei bestimmten Sachen denen eine besondere Gefährlichkeit zugeschrieben wird, finde ich das seltsam... Ich hoffe mein Störgefühl lässt sich beheben, vielen Dank vorab :)
Juraddicted
8.10.2024, 19:07:14
Wo ist dann der Unterschied zu dem Fall, wo der Traktor einen Stein gegen den Reiter geschleudert hat? War dort nicht die Erklärung, dass das Feld weiter weg vom Straßenraum, bzw. auch "Privatgelände" ist? (Im Gegensatz zu dem Rasenmäherfall, der sich auf dem Seitenstreifen abgespielt hat)? Mir fällt es schwer, da ein Rechtsempfinden zu entwickeln.. vielen Dank :)
Amelie7
31.10.2024, 15:29:13
Hey, so wie ich es schlussendlich verstanden habe (war auch erst irritiert) liegt es daran, dass der Traktor eine Arbeitsmaschine ist und da diese nur auf dem Privatgelände der Bäuerin verwendet wurde auch als rein solche zu sehen ist und nicht als Kraftfahrzeug :) Wäre sie mit diesem Traktor auf öffentlichen Wegen gefahren, dann wäre es auch Fortbewegungsmittel und nicht nur Arbeitsmaschine gewesen.