Auto in Garage

[...Wird geladen]

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

Richter R und Anwältin S sind jeweils Mietparteien eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage. Nach einem langen Tag in der Kanzlei stellt S abends ihren Porsche Taycan in der Tiefgarage neben dem VW Lupo des R ab. Kurz nach 1 Uhr gerät der Porsche auf Grund Selbstentzündung durch einen technischen Defekt in Brand, wodurch auch der VW des R beschädigt wird.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

...Wird geladen

Einordnung des Falls

Auto in Garage

Dieser Fall lief bereits im 1./2. Juristischen Staatsexamen in folgenden Kampagnen
Examenstreffer 2021
Examenstreffer Thüringen 2021

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Eine Halterhaftung (§ 7 Abs. 1 StVG) ist ausgeschlossen, weil der Schaden auf einem Privatparkplatz eingetreten ist.

Nein, das ist nicht der Fall!

Die besondere Betriebsgefahr von Kfz kann sich nicht nur im öffentlichen Verkehrsbereich, sondern auch auf Privatgelände realisieren. Der Betrieb eines Fahrzeugs (§ 7 Abs. 1 StVG) erfordert daher nicht seinen Einsatz auf öffentlicher Verkehrsfläche. Entscheidend ist nur, dass sich das Kfz in irgendeinem Verkehrsraum befindet, in dem Dritte geschädigt werden können.
Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und tausende Fälle wie diesen selbst lösen.
Erhalte uneingeschränkten Zugriff alle Fälle und erziele Spitzennoten in
Jurastudium und Referendariat.

2. Der Sachschaden ist bei Betrieb des Kfz entstanden.

Ja!

BGH: Dass Dritte durch den Defekt einer Betriebseinrichtung eines Kfz geschädigt werden, gehöre zur spezifischen Betriebsgefahr. Wollte man die Haftung auf Schadensfolgen begrenzen, die durch den Fahrbetrieb selbst und dessen Nachwirkungen verursacht worden sind, liefe die Haftung in all den Fällen leer, in denen unabhängig von einem Betriebsvorgang allein ein technischer Defekt einer Betriebseinrichtung für den Schaden eines Dritten ursächlich geworden ist. Es reiche aus, dass der Brand oder dessen Übergreifen in einem ursächlichen Zusammenhang mit einer Betriebseinrichtung des Kfz stehe. Der Schaden am Fahrzeug des R stand in einem nahen örtlichen und zeitlichen Kausalzusammenhang mit dem Brand des Kfz der S.

3. Das Merkmal "bei Betrieb" kann auch dann verwirklicht sein, wenn das Auto gar nicht fährt.

Ja, in der Tat!

Das Merkmal "bei Betrieb" eines Kfz setzt voraus, dass das Schadensgeschehen zurechenbar durch das Kfz (mit)geprägt worden ist, weil es in einem nahen örtlichen und zeitlichen Kausalzusammenhang mit einem bestimmten Betriebsvorgang oder einer bestimmten Betriebseinrichtung des Kfz steht. Die besondere Gefahr eines Kfz kann auch dann einen Schaden verursachen, wenn es in verkehrsbeeinflussender Weise ruht oder abgeschleppt wird. Auf eine Fortbewegung kommt es nicht an.
Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und tausende Fälle wie diesen selbst lösen.
Erhalte uneingeschränkten Zugriff alle Fälle und erziele Spitzennoten in
Jurastudium und Referendariat.

Jurafuchs kostenlos testen


Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

© Jurafuchs 2024