Auto in Garage
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Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Richter R und Anwältin S sind jeweils Mietparteien eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage. Nach einem langen Tag in der Kanzlei stellt S abends ihren Porsche Taycan in der Tiefgarage neben dem VW Lupo des R ab. Kurz nach 1 Uhr gerät der Porsche auf Grund Selbstentzündung durch einen technischen Defekt in Brand, wodurch auch der VW des R beschädigt wird.
Einordnung des Falls
Auto in Garage
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Eine Halterhaftung (§ 7 Abs. 1 StVG) ist ausgeschlossen, weil der Schaden auf einem Privatparkplatz eingetreten ist.
Nein, das ist nicht der Fall!
2. Der Sachschaden ist bei Betrieb des Kfz entstanden.
Ja!
3. Das Merkmal "bei Betrieb" kann auch dann verwirklicht sein, wenn das Auto gar nicht fährt.
Ja, in der Tat!
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![Hannah B.](/_next/image?url=https%3A%2F%2Fwissen.jurafuchs.de%2Fimage%2F%25252Fassets%25252Fsecure%25252Fusers%25252Favatar__cfwiqdbeuxrlxokyrspyf.jpeg%3Ftype%3Draw&w=3840&q=75)
Hannah B.
28.1.2022, 16:18:58
Diese Thematik kam in der mündlichen Prüfung in Thüringen im Juli 2021 dran. :)
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Lukas_Mengestu
28.1.2022, 16:57:58
Danke Hannah, das haben wir getaggt :-)
Raphaeljura
8.10.2023, 06:44:26
Wie eng muss der der zeitliche Zusammenhang sein? Wenn das Auto da jetzt länger rumsteht...vielleicht ein halbes Jahr, und sich dann entzündet. Wäre das dann auch noch umfasst?
![WilliWillsWissen](/_next/image?url=https%3A%2F%2Fwissen.jurafuchs.de%2Fimage%2F%25252Fassets%25252Fsecure%25252Fusers%25252Favatar__ogggzizcwkcybiuezuvzy.jpeg%3Ftype%3Draw&w=3840&q=75)
WilliWillsWissen
6.1.2024, 22:34:41
Liebes Jura- Fuchs Team, Ich verstehe in Hinblick darauf, dass es sich um eine Gefährdungshaftung handelt nicht ganz, wieso solche Konstellationen erfasst sind. Grundsätzlich besteht die Gefährdungshaftung doch, da einem Kfz eine besondere Gefährlichkeit zugeschrieben wird und Halter oder Führer des Kfz animiert werden sollen besonders auf die Vermeidung von Schäden zu achten. Ein technischer Defekt, der einen Brand auslöst ist ja aber eben keine Gefahr die speziell einem Kfz innewohnt. Ein Smartphone oder Laptop können bspw. eine Werkstatt genauso in Brand setzen wenn ein technischer Fehler vorliegt. Deshalb erschließt sich mir nicht ganz, weshalb "bei Betreib" von der Rspr. so weit ausgedehnt wird. Mit Blick auf den "Sinn" der Gefährdungshaftung bei bestimmten Sachen denen eine besondere Gefährlichkeit zugeschrieben wird, finde ich das seltsam... Ich hoffe mein Störgefühl lässt sich beheben, vielen Dank vorab :)