Auto in Garage
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Richter R und Anwältin S sind jeweils Mietparteien eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage. Nach einem langen Tag in der Kanzlei stellt S abends ihren Porsche Taycan in der Tiefgarage neben dem VW Lupo des R ab. Kurz nach 1 Uhr gerät der Porsche auf Grund Selbstentzündung durch einen technischen Defekt in Brand, wodurch auch der VW des R beschädigt wird.
Einordnung des Falls
Auto in Garage
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Eine Halterhaftung (§ 7 Abs. 1 StVG) ist ausgeschlossen, weil der Schaden auf einem Privatparkplatz eingetreten ist.
Diese Rechtsfrage lösen [...Wird geladen] der Jurist:innen in Studium und Referendariat richtig.
Nein, das ist nicht der Fall!
2. Der Sachschaden ist bei Betrieb des Kfz entstanden.
Diese Rechtsfrage lösen [...Wird geladen] der Jurist:innen in Studium und Referendariat richtig.
Ja!
3. Das Merkmal "bei Betrieb" kann auch dann verwirklicht sein, wenn das Auto gar nicht fährt.
Diese Rechtsfrage lösen [...Wird geladen] der Jurist:innen in Studium und Referendariat richtig.
Ja, in der Tat!
Jurafuchs kostenlos testen

Hannah B.
28.1.2022, 16:18:58
Diese Thematik kam in der mündlichen Prüfung in Thüringen im Juli 2021 dran. :)

Lukas_Mengestu
28.1.2022, 16:57:58
Danke Hannah, das haben wir getaggt :-)
Raphaeljura
8.10.2023, 06:44:26
Wie eng muss der der zeitliche Zusammenhang sein? Wenn das Auto da jetzt länger rumsteht...vielleicht ein halbes Jahr, und sich dann entzündet. Wäre das dann auch noch umfasst?