Zivilrecht
BGB Allgemeiner Teil
Geheimer Vorbehalt / Scherzerklärung / Scheingeschäft
Wirksamkeit einer Willenserklärung - Scheingeschäft (§ 117 BGB)
Wirksamkeit einer Willenserklärung - Scheingeschäft (§ 117 BGB)
16. September 2025
46 Kommentare
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