Zivilrecht
BGB Allgemeiner Teil
Geheimer Vorbehalt / Scherzerklärung / Scheingeschäft
Wirksamkeit einer Willenserklärung - Scheingeschäft (§ 117 BGB)
Wirksamkeit einer Willenserklärung - Scheingeschäft (§ 117 BGB)
19. Juli 2025
44 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
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