Zivilrecht

BGB Allgemeiner Teil

Geheimer Vorbehalt / Scherzerklärung / Scheingeschäft

Wirksamkeit einer Willenserklärung - Scheingeschäft (§ 117 BGB)

Wirksamkeit einer Willenserklärung - Scheingeschäft (§ 117 BGB)

16. September 2025

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