Handlung im Schlaf

[...Wird geladen]

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

W unternimmt eine mehrtägige Wanderung und übernachtet in einer Jugendherberge. Am Abend unterhält er sich mit dem Zimmernachbarn Z. Bei dem Gespräch schläft W ein, ohne dass Z es bemerkt. Als Z den W fragt, ob er dessen Uhr für €50 kaufen wolle, antwortet W im Schlaf: „Ja!“

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

...Wird geladen

Einordnung des Falls

Handlung im Schlaf

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. W hatte beim „Ja!“-Sagen das Bewusstsein, zu handeln (Handlungswille).

Nein, das trifft nicht zu!

Mit Handlungswillen handelt, wer den Willen dazu hat, sich in bestimmter, nach außen hervortretender Weise zu verhalten.W hat im schlafenden Zustand „Ja!“ gesagt. Im Schlaf fehlten ihm der Wille und das Bewusstsein, zu handeln.
Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und tausende Fälle wie diesen selbst lösen.
Erhalte uneingeschränkten Zugriff alle Fälle und erziele Spitzennoten in
Jurastudium und Referendariat.

2. Da Z auf die Wirksamkeit der Erklärung des W vertraut und nicht bemerkt hat, dass W bereits geschlafen hatte, liegt dennoch eine wirksame Willenserklärung des W vor.

Nein!

Spricht der Erklärende im Schlaf oder in Hypnose und fehlt ihm somit bereits der Handlungswille, erscheint es nicht gerechtfertigt, ihn an der Erklärung festzuhalten. Dieses Ergebnis lässt sich mit der in § 105 Abs. 2 BGB getroffenen Regelung begründen: Eine Erklärung, die jemand im Zustand der Bewusstlosigkeit oder vorübergehenden Störung der Geistestätigkeit abgibt, ist nichtig; das Interesse des gutgläubigen Erklärungsempfängers wird nicht geschützt. Dieser Fall ist dem eines fehlenden Handlungswillens so ähnlich, dass es dem Gebot der Gerechtigkeit entspricht, beide Fälle gleich zu entscheiden (Analogie).Aufgrund des fehlenden Handlungswillen ist Ws Erklärung unwirksam.
Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und tausende Fälle wie diesen selbst lösen.
Erhalte uneingeschränkten Zugriff alle Fälle und erziele Spitzennoten in
Jurastudium und Referendariat.

Jurafuchs kostenlos testen


Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

© Jurafuchs 2024