Schulung für Betriebsratsmitglieder
Betriebsverfassungsrecht II
Beteiligung in sozialen Angelegenheiten
Betriebliche Lohngestaltung (Nr. 10) - kollektiver Tatbestand
Betriebliche Lohngestaltung (Nr. 10) - kollektiver Tatbestand
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Zeynep spielt mit dem Gedanken ihren Arbeitgeber zu wechseln. Um sie zu halten, vereinbart Arbeitgeber Uwe mit ihr, ihr Weihnachtsgeld zu verdoppeln.
Diesen Fall lösen 100,0 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Betriebliche Lohngestaltung (Nr. 10) - kollektiver Tatbestand
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die betriebliche Lohngestaltung unterfällt dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats (§ 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG).
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Steht dem Betriebsrat im Hinblick auf die Verdoppelung des Weihnachtsgeldes ein Mitbestimmungsrecht zu?
Nein, das trifft nicht zu!
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