Zivilrechtliche Nebengebiete
Arbeitsrecht
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Fehlende Anhörung des Betriebsrates vor (erneuter) Kündigung
Fehlende Anhörung des Betriebsrates vor (erneuter) Kündigung
4. April 2025
3 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Arbeitgeberin A will Mitarbeiter M nach ordnungsgemäßer Betriebsratsanhörung ordentlich kündigen. Der Kündigungsbrief geht bei der Post verloren. Als A feststellt, dass M die Kündigung nicht erhalten hat, schickt sie sofort einen neuen, inhaltsgleichen Brief los, der M auch zugeht.
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Einordnung des Falls
Fehlende Anhörung des Betriebsrates vor (erneuter) Kündigung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Grundsätzlich ist die dem M zugegangene Kündigung unwirksam, weil der Betriebsrat vor dem neuen Kündigungsschreiben nicht erneut angehört wurde.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Kann sich M auf die fehlende Betriebsratsanhörung im Hinblick auf die zweite Kündigung berufen?
Nein, das ist nicht der Fall!
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