Zivilrecht
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Kaufrecht
Inhalt des Anspruchs auf Nachlieferung nach einem Modellwechsel ("Diesel-Abgasskandal")
Inhalt des Anspruchs auf Nachlieferung nach einem Modellwechsel ("Diesel-Abgasskandal")
31. Mai 2025
5 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Verbraucherin K kauft einen fabrikneuen VW Golf der 7. Generation von V. Das Fahrzeug ist vom „Diesel-Abgasskandal“ betroffen. Acht Jahre später verlangt K daher nun erstmals Nachlieferung. Seit drei Jahren produziert VW nur noch den höherwertigen Golf der 8. Generation.
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Einordnung des Falls
Inhalt des Anspruchs auf Nachlieferung nach einem Modellwechsel ("Diesel-Abgasskandal")
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 11 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Ein Nachlieferungsanspruch der K gegen V ist entstanden (§§ 437 Nr. 1, 439 Abs. 1 Alt. 2 BGB). Der VW Golf war bei Gefahrübergang sachmangelhaft (§§ 434 Abs. 1, Abs. 3 S. 1 Nr. 1, 446 BGB).
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Ks Nachlieferungsanspruch ist jedoch untergegangen (§ 275 Abs. 1 Alt. 2 BGB), wenn er auf die Lieferung eines fabrikneuen Golf der 7. Generation gerichtet ist.
Ja!
3. Muss die im Rahmen der Nachlieferung geschuldete Ersatzsache der ursprünglich geschuldeten Sache - abgesehen von deren Mangelhaftigkeit - vollständig entsprechen (§ 439 Abs. 1 Alt. 2 BGB)?
Nein, das ist nicht der Fall!
4. Zur Bestimmung des Umfangs der Beschaffungspflicht ist eine Auslegung des Parteiwillens (§ 157 BGB) interessengerecht, wenn sie sich am Telos des Nacherfüllungsanspruchs orientiert (§ 439 Abs. 1 BGB).
Ja, in der Tat!
5. Eine an diesen Interessen orientierte Auslegung des Parteiwillens kann ergeben, dass sich die Beschaffungspflicht des Verkäufers auch auf ein höherwertiges Nachfolgemodell erstreckt (§ 157 BGB).
Ja!
6. Dem Parteiwillen entspricht es regelmäßig, die Pflicht zur Nachlieferung eines höherwertigen Nachfolgemodells von einer Zuzahlung des Käufers abhängig zu machen (§ 157 BGB).
Nein, das ist nicht der Fall!
7. Wenn Preis und Eigenschaften eines Nachfolgemodells bei Vertragsschluss noch unbekannt sind, entspricht dessen Nachlieferung nicht dem Parteiwillen (§ 157 BGB).
Nein, das trifft nicht zu!
8. Im Fahrzeughandel stehen einem Willen zur Nachlieferung eines Nachfolgemodells aber stets Beschaffenheitsvereinbarungen über Motorleistung, -generation etc. entgegen (§ 434 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BGB).
Nein!
9. Dem Parteiwillen entspricht es im Fall eines Verbrauchsgüterkaufs regelmäßig, die Pflicht zur Nachlieferung eines Nachfolgemodells zeitlich zu begrenzen (§ 157 BGB).
Genau, so ist das!
10. Diese bei typisierender Betrachtung interessengerechte Zwei-Jahres-Frist beginnt mit Ablieferung der Sache zu laufen (§ 438 Abs. 2 Hs. 2 BGB).
Nein, das trifft nicht zu!
11. K kann von V Nachlieferung eines fabrikneuen VW Golf der 8. Generation verlangen (§§ 437 Nr. 1, 439 Abs. 1 Alt. 2 BGB).
Nein!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

celinesofficial
30.9.2022, 19:29:35
woher werden denn die 2 Jahre genommen ? besteht hier eine parallele zur Verjährung ?
Florian
30.10.2022, 18:32:03
Ja, steht in einer Antwort. BGH lehnt dies an die Verjährung an. Denke es wird wie immer in der Klausur dann sehr wichtig sein herauszuarbeiten, dass das an die Verjährung angelehnt ist aber keine Verjährung ist.
Flohm
16.8.2023, 07:36:47
Wozu braucht man die überhaupt ? Der Anspruch würde doch eh nach 2 Jahren verjähren.
Doli
5.7.2023, 12:14:34
Ich verstehe nicht, wozu es die 2-Jahres-frist für die Begrenzung des Inhalts des Nach
erfüllungsanspruches braucht. Verjährt der Anspruch nicht sowieso nach 438 I Nr. 3, II zwei Jahre nach Ablieferung des Autos (was ja regelmäßig kurz nach dem Ablauf der zwei-jahres-frist ab Vertragsschluss sein dürfte)?
Doli
5.7.2023, 12:16:01
Also ich verstehe schon den dogmatischen Unterschied (ein mal Anspruch nicht entstanden, ein mal nur nicht durchsetzbar), aber ist der Schutz des Verkäufers nicht schon durch die mangelnde Durchsetzbarkeit gegeben?