Zivilrecht

Kaufrecht

Nacherfüllung

§ 439 Abs. 4 BGB – Absolute Unverhältnismäßigkeit

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§ 439 Abs. 4 BGB – Absolute Unverhältnismäßigkeit

26. März 2026

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs
Tags
Klassisches Klausurproblem
Neues Kaufrecht 2022

Unternehmer U kauft bei Immobilienhändler I ein mit einem Wohnhaus bebautes Grundstück für €50.000, die auch dem objektiven Wert im mangelfreien Zustand entsprechen. Das Haus ist schimmelbefallen und daher nur €25.000 wert; eine Mangelbeseitigung würde €150.000 kosten.

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