§ 439 Abs. 4 BGB – Absolute Unverhältnismäßigkeit
5. Februar 2025
22 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Unternehmer U kauft bei Immobilienhändler I ein mit einem Wohnhaus bebautes Grundstück für €50.000, die auch dem objektiven Wert im mangelfreien Zustand entsprechen. Das Haus ist schimmelbefallen und daher nur €25.000 wert; eine Mangelbeseitigung würde €150.000 kosten.
Diesen Fall lösen 77,2 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
§ jurafuchs.de/jqqjgw8/erfuellungsort-bei-der-nacherfuellung" class="underline">439 Abs. 4 BGB – Absolute Unverhältnismäßigkeit
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Verkäufer könnte die Nacherfüllung verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich wäre (§ jurafuchs.de/jqqjgw8/erfuellungsort-bei-der-nacherfuellung" class="underline">439 Abs. 4 BGB).
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Nacherfüllung ist hier relativ unverhältnismäßig.
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Die Nacherfüllung ist hier absolut unverhältnismäßig.
Ja, in der Tat!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
🦊LEXDEROGANS
22.1.2021, 10:40:55
t o m m y
22.1.2021, 11:08:44
wenn dazu im SV was steht: auch in der lösung verwursten, es bleibt ja theoretisch eine gesamtabwägung. aber darauf wird es nicht ankommen: in der klausur sind das immer klare fälle, die alleine durch die eindeutige wertrelation gelöst werden können und insofern das gewünschte ergebnis vorgeben, versprochen!
Eigentum verpflichtet 🏔️
22.1.2021, 23:39:37
So ist es, es muss eine Gesamtabwägung der Umstände erfolgen, bei der auch das Ver
schulden des Verkäufers einzubeziehen ist (vgl Palandt- Weidenkaff, 74. A., Rn. 16a). Einem
arglistig(= vorsätzlich) handelnden Verkäufer wird mehr bei der
Nacherfüllungzuzumuten sein, als einem nicht oder nur leicht fahrlässig handelnden.
Isabell
20.3.2021, 15:02:39
Wie löst man den Konflikt hier jetzt auf?
Tekkie
8.7.2022, 16:39:37
Wie würde der Fall denn jetzt hier weitergehen? Rücktritt , SE statt der Leistung? In welcher Höhe?
Vivien
3.9.2022, 13:09:15
Warum ist die relative
Nacherfüllungunmöglich, die absolute aber nicht? Die Antwort müsste doch dann für beide Fragen "stimmt nicht" lauten? Außerdem steht in der ersten Frage statt "
Nacherfüllung" "
Nachlieferung", das ist aber nicht gleichbedeutend, oder?
Lukas_Mengestu
28.10.2022, 12:39:34
Hallo Vivien, vielen Dank für Deine Nachfrage! In der Tat ist bei der
Nacherfüllungzwischen a) Nachbesserung und b)
Nachlieferungzu unterscheiden. In der Aufgabe geht es nun nicht um die Frage, ob es hier unmöglich ist, sondern, ob die
Nacherfüllungunverhältnismäßig ist. Eine
relative Unverhältnismäßigkeitkann nur vorliegen, wenn beide
Nacherfüllungsformen möglich sind. Nur dann kann man nämlich die Kosten der beiden miteinander vergleichen. Kommt dagegen wie hier nur eine Form der
Nacherfüllungin Betracht (Nachbesserung), weil die andere Form unmöglich ist, so liegt eben keine "
relative Unverhältnismäßigkeit" vor. Deswegen war dies zu verneinen. Da aber Wert der Sache und Kosten der Nachbesserung hier völlig außer Verhältnis stehen, ist die
Nacherfüllungin Form der Nachbesserung jedenfalls "absolut" unverhältnismäßig. Ich hoffe, es ist jetzt klarer geworden :-) Beste Grüße, Lukas - für das
Jurafuchs-Team
evanici
29.8.2023, 22:03:46
Wieso ist die Schwelle "200 % des mangelbedingten Minderwerts" erreicht? Das wären doch 500.000 € bei 25.000 € als zugrunde gelegter Minderwert, oder? Und woraus ergibt sich weiterhin, dass ein Ver
schulden des Verkäufers in die Abwägung miteinfließt? Das ist ja eigentlich gerade keine Voraussetzung für den
Nacherfüllungsanspruch, wieso taucht es hier also auf?
Trierer Weinversteigerer
25.9.2023, 14:38:27
liegt regelmäßig vor, wenn die Kosten der
Nacherfüllung( hier: 150.000€ ) den mangelbedingten Minderwert ( 25.000€ ) um 200% übersteigen. 200% des mangelbedingten Minderwerts sind hier also 50.000€ und nicht 500.000€. Demzufolge überschreiten die
Nacherfüllungskosten den Minderwert hier sogar um 600% und machen die
Nacherfüllungsomit sehr deutlich unverhältnismäßig.
Felix
12.4.2024, 11:05:12
Moin, Mathe ist blöd, aber "um ...% übersteigen" meint meines Verständnisses "...% vom Anteil der Ursprünglichen Sache addiert zu dieser". Um 100% übersteigen meint das doppelte (das wären hier 50.000€). Um 200% übersteigen ist im Ergebnis das dreifache. Der mangelbedingte Minderwert (25.000€) plus 200% von diesem wären 75.000€. Das scheint auch gerecht zu sein, denn der Käufer hat ja schon 50.000€ Zahlen müssen. Ansonsten könnte der Verkäufer vorliegend eine Nachbesserung schon aus Unverhältnismäßig verweigern, deren Kosten die dem im Vertrag unterstellten mangelfreien Wert Kaufsache nur geringfügig übersteigt.
Kristupas
26.1.2025, 23:31:35
200% eines Werts sind hier in diesem Fall 50000, nicht 75000, denn 100% sind quasi der eigentliche Wert des hauses
david1234
3.6.2024, 14:59:26
Ich würde mich freuen, falls zu diesem Problem noch die daran anschließenden Rechtsfolgen behandelt werden würden. Wie sieht es mit Schadensersatz, Rückritt, etc aus ? VG
in persona
20.6.2024, 19:54:24
ich kann mich da nur anschließen
Juraddicted
19.9.2024, 16:24:38
Ich ebenso :) gerne auch als Stichwort- Schema, wie man es in der Klausur prüft