Zivilrecht

Kaufrecht

Nacherfüllung

Nutzungsersatz nach Nacherfüllung (§ 439 Abs. 6 BGB) Verbraucher

Nutzungsersatz nach Nacherfüllung (§ 439 Abs. 6 BGB) Verbraucher

14. Dezember 2024

4,8(12.342 mal geöffnet in Jurafuchs)

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs
Tags
Klassisches Klausurproblem
Neues Kaufrecht 2022

Studentin S hat bei Amazon (A) eine Playstation 5 gekauft. Nach 23 Monaten springt sie wegen eines irreparablen Herstellungsfehlers nicht mehr an. S verlangt von A Lieferung einer neuen Playstation.

Diesen Fall lösen 62,3 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

Einordnung des Falls

Nutzungsersatz nach Nacherfüllung (§ 439 Abs. 6 BGB) Verbraucher

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Verlangt der Käufer die Lieferung einer neuen Sache, muss er immer die alte zurückgewähren (§ 439 Abs. 6 S. 1 BGB).

Nein, das trifft nicht zu!

Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346-348 BGB verlangen (§ 439 Abs. 6 S. 1 BGB). Es handelt sich hierbei um eine Rechtsfolgenverweisung. Der Rückgewähranspruch des Verkäufers ergibt sich dann aus § 439 Abs. 6 S. 1 BGB iVm § 346 Abs. 1 BGB. Verzichtet der Verkäufer auf sein Recht ist der Käufer aber nicht verpflichtet. Der Käufer kann aber auf die Rücknahme bestehen. § 439 Abs. 6 S. 1 BGB n.F. entspricht dem bis zum 31.12.2021 geltenden § 439 Abs. 5 BGB a.F.
Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und tausende Fälle wie diesen selbst lösen.
Erhalte uneingeschränkten Zugriff alle Fälle und erziele Spitzennoten in
Jurastudium und Referendariat.

2. S muss zwar die Sache nicht zurückgewähren, aber dafür Nutzungsersatz leisten.

Nein!

Handelt es sich um einen Verbrauchsgüterkauf (§ 474 Abs. 1 BGB), ist § 439 Abs. 6 BGB mit der Maßgabe anzuwenden, dass Nutzungen nicht herauszugeben oder durch ihren Wert zu ersetzen sind (§ 475 Abs. 3 S. 1 BGB). Dies gilt auch dann, wenn der Käufer infolge der Nacherfüllung ansonsten angefallene Aufwendungen für Wartung oder die Erneuerung von Verschleißteilen erspart hat. S ist Verbraucherin (§ 13 BGB), die bei A (§ 14 BGB) eine Ware (§ 241a Abs. 1 BGB) kauft, sodass es sich um einen Verbrauchsgüterkauf handelt (§ 474 Abs. 1 S. 1 BGB). In den §§ 474 BGB n.F. ist nicht mehr von beweglichen Sachen (a.F.) die Rede, sondern von Waren (Legaldefinition in § 241a BGB). Dies hat den Hintergrund, dass bewegliche Sachen, die infolge gerichtlicher Maßnahmen verkauft werden (insbesondere Zwangsvollstreckungsmaßnahmen), nicht unter die §§ 474ff. BGB n.F. fallen.
Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen
Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!


Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

PietFoto

PietFoto

26.6.2022, 17:54:14

Was ist den der Unterschier zwischen dieser und der vorherigen Aufgabe? Warum muss man für die Nachlieferung der Kaffeemaschiene einen

Wertersatz

zahlen für die PS5 nicht?

Lukas_Mengestu

Lukas_Mengestu

30.6.2022, 12:01:12

Hallo PletFoto, die Kaufsache ist hierfür gänzlich irrelevant. Maßgeblich ist vielmehr, ob wie hier ein

Verbrauchsgüterkauf

(§ 474 Abs. 1 BGB) vorliegt oder nicht. Denn zugunsten von Verbrauchern ist die

Wertersatz

pflicht ausgeschlossen (§ 475 Abs. 3 S. 1 BGB). Im vorangegangenen Fall hat die Senior-Partnerin die Kaffeemaschine im beruflichen Kontext erworben und damit nicht als Verbraucherin (vgl. § 13 BGB). Ich hoffe, dadurch wird es etwas klarer. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team


Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und mit 15.000+ Nutzer austauschen.
Kläre Deine Fragen zu dieser und 15.000+ anderen Aufgaben mit den 15.000+ Nutzern der Jurafuchs-Community
Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen