Nutzungsersatz nach Nacherfüllung (§ 439 Abs. 6 BGB) Unternehmer
21. August 2025
32 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Senior-Partnerin P bestellt für die Kanzleiküche einen Jura-Kaffeevollautomaten. Nach einem Jahr mahlt der Automat keine Kaffeebohnen mehr, was auf einem irreparablen Herstellungsfehler beruht. P verlangt vom Kaffeemaschinenprofi V Nachlieferung.
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