Familientyrannen-Fall
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
V trinkt täglich 5 Liter Bier und tyrannisiert und misshandelt seine Frau F und sein Kind K jahrelang. K läuft von zu Hause weg. Aus Furcht vor neuen Misshandlungen und vor den Konsequenzen, die K bei dessen Rückkehr erwarten würden, erschießt F den ahnungslosen schlafenden V.
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Einordnung des Falls
Familientyrannen-Fall
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. F hat den V heimtückisch getötet (§ 211 Abs. 2 Gr. 2 Var. 1 StGB).
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Dass F den V getötet hat, ist aufgrund der Umstände in gewisser Weise nachvollziehbar. Die Verhängung einer lebenslangen Freiheitsstrafe stünde nicht in angemessenem Verhältnis zur Schwere der Tat und dem Maß der Schuld.
Ja!
3. Nach der Tatbestandseinschränkung der Literatur durch ein zusätzliches Merkmal ("verwerflicher Vertrauensbruch" bzw. "tückisch-verschlagenes Vorgehen") würde die Strafbarkeit des F wegen Mordes entfallen.
Nein, das ist nicht der Fall!
4. Nach der Rechtsprechung ist F wegen Mordes zu verurteilen. F profitiert jedoch von einer Strafmilderung.
Ja, in der Tat!
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