Inbrandsetzen durch Unterlassen

12. April 2025

8 Kommentare

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

T entzündet Laub im Garten des Nachbarn N und verhindert sehenden Auges nicht, dass die Flammen auf das Gartenhäuschen des N übergreifen.

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Einordnung des Falls

Inbrandsetzen durch Unterlassen

Dieser Fall lief bereits im 1./2. Juristischen Staatsexamen in folgenden Kampagnen
Examenstreffer Rheinland-Pfalz 2025

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. T hat sich wegen Brandstiftung durch Unterlassen (§§ 306 Abs. 1, 13 Abs. 1 StGB) strafbar gemacht, wenn er rechtlich verpflichtet war, das Gartenhäuschen zu löschen.

Ja!

Eine Brandstiftung ist grundsätzlich auch durch Unterlassen möglich, wenn (1) der Täter rechtlich verpflichtet war, das Feuer gar nicht erst entstehen zu lassen bzw. es zu löschen und (2) die Möglichkeit zur Erfolgsabwendung besteht. Nicht ausreichend ist für den Tatbestand der Brandstiftung durch Unterlassen, wenn der Täter das Feuer einfach nur weiterbrennen lässt, ohne dass er eine Garantenstellung hat. Das bloße Weiterbrennenlassen ist keine Inbrandsetzung.
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2. T war verpflichtet, ein Überspringen der Flammen auf das Gartenhäuschen zu verhindern (§§ 306 Abs. 1, 13 Abs. 1 StGB).

Genau, so ist das!

Die erforderliche Garantenstellung (§ 13 Abs. 1 StGB) kann sich aus Ingerenz ergeben, wenn der Täter durch sein vorangegangenes pflichtwidriges Tun die Gefahr des Brandes geschaffen oder vergrößert hat. T hat Laub im Garten des N angezündet. Obwohl er erkennt, dass die Flammen überspringen können, verhindert er ein Übergreifen - und damit die Inbrandsetzung des Gartenhäuschens - nicht. Dies stellt ein pflichtwidriges Vorverhalten dar, welches die Garantenstellung des T begründet.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Real Thomas Fischer Fake 🐳

Real Thomas Fischer Fake 🐳

13.6.2021, 05:00:16

Ist er tatsächlich zur Löschung verpflichtet, oder zur Verhinderung des Übergreifens der Flammen? In der Antwort davor wurde ja richtig dargestellt, dass das bloße Weiterbrennen lassen kein

InbrandSETZEN

ist.

Lukas_Mengestu

Lukas_Mengestu

15.6.2021, 12:40:31

Hallo Real Thomas Fischer Fake, hier waren in der Tat zwei Aspekte vermischt. Aus dem

Inbrandsetzen

des Laubes ergab sich die Verpflichtung, das Feuer nicht überspringen zu lassen. Da A dies unterlassen hat, begründet dies eine

Garantenstellung aus Ingerenz

. Das Verhindern des Überspringens wäre ihm bei der gebotenen Sorgfalt wohl auch möglich gewesen. Der Aspekt der Verpflichtung zur Löschung des Gartenhäuschens wird dann eigentlich erst im Hinblick auf die tätige Reue (§ 306e StGB) relevant. Dadurch kann der Täter eine Strafmilderung erwirken, wenn noch kein erheblicher

Schaden

entstanden ist und er den Brand freiwillig löscht. Wir haben die Frage insoweit entsprechend angepasst, danke Dir! Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team

kithorx

kithorx

23.11.2022, 19:10:41

Müsste Frage eins dieser Einheit dann auch noch konkretisiert werden? 🙃

FEL

Felix

1.9.2021, 17:06:27

Liegt hier der

Schwerpunkt der Vorwerfbarkeit

nicht im Anzünden des Laubes in unmittelbarer Nähe des Gartenhäuschens?

Lukas_Mengestu

Lukas_Mengestu

9.11.2021, 11:28:32

Hallo Felix, tatsächlich könnte man auch an das Entzünden des Laubes anknüpfen. Mangels Anhaltspunkten im Sachverhalt könnte man A diesbezüglich aber wohl nur Fahrlässigkeit und keinen

Vorsatz

unterstellen. Die Bestrafung aus dem Fahrlässigkeitsdelikt tritt insoweit hinter die vorsätzliche Begehung im Rahmen der

Gesetzeskonkurrenz

zurück (materielle Subsidiarität). Insoweit haben wir hier direkt auf die

Vorsatz

tat abgestellt. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team

LI

Lindasey

19.3.2025, 21:29:59

Ich finde bei einer lebensnahen Sachverhaltsauslegung müsste man schon einen

Vorsatz

annehmen.

HANDE

HanDerenoglu

21.2.2025, 19:31:11

Brandstiftung durch Unterlassung kam heute in RLP dran

Linne_Karlotta_

Linne_Karlotta_

25.2.2025, 17:04:28

Hallo HanDerenoglu, vielen Dank für Deinen Hinweis! Es ist großartig zu hören, dass einer unserer Fälle tatsächlich im Examen dran kam. Wir haben diese Information notiert und werden sie in unserer App entsprechend kennzeichnen, um die Examensrelevanz für die Community sichtbar zu machen. Deine Rückmeldung hilft uns, die Vorbereitung für alle Nutzer zielgerichteter zu gestalten und die Qualität unserer Inhalte stetig zu verbessern. Wir werden diesen Thread als erledigt markieren, sobald die Kennzeichnung in der App sichtbar ist. Beste Grüße, Linne_Karlotta_, für das Jurafuchs-Team


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