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§ 306 Abs. 1 Nr. 1 StGB – Hütte: Gartenhäuschen
Sachverhalt
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§ 306 Abs. 1 Nr. 1 StGB – Hütte: Carport
Nachbarin N hat für ihr neues Wohnmobil einen Carport errichtet. T missfällt dieser neue Ausblick aus ihrem Küchenfenster. Während die N im Urlaub ist, zündet T die vier Stelzen des Carports mit Brandbeschleuniger an.
§ 306 Abs. 1 Nr. 1 StGB – Hütte: Jahrmarktsbude/Marktbude
T betreibt auf dem Gladenbacher Kirschenmarkt einen veganen Wurststand, der sich als Flop erweist. Zauberer Z dagegen macht guten Umsatz. Aus Eifersucht überschüttet T die Jahrmarktsbude des Z mit Benzin, um sie zum Brennen zu bringen.