Strafrecht
BT 4: Brandstiftungsdelikte
Brandstiftung, § 306 StGB
§ 306 Abs. 1 Nr. 1 StGB – Hütte: Gartenhäuschen
§ 306 Abs. 1 Nr. 1 StGB – Hütte: Gartenhäuschen
18. April 2025
6 Kommentare
4,7 ★ (13.312 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T erwirbt ein Reihenhaus mit Garten. Dort steht ein Schuppen, den T spießig findet. Damit er ihn nicht mehr sehen muss, zündet T den Schuppen mit Brennspiritus an.
Diesen Fall lösen 83,1 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
§ 306 Abs. 1 Nr. 1 StGB – Hütte: Gartenhäuschen
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T hat sich wegen Brandstiftung (§ 306 Abs. 1 Nr. 1 StGB) strafbar gemacht, wenn er ein "fremdes Gebäude" oder eine "fremde Hütte" in Brand gesetzt hat.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der Gartenschuppen ist eine "Hütte" (§ 306 Abs. 1 Nr. 1 Var. 2 StGB).
Ja, in der Tat!
3. Der Schuppen ist für T "fremd" (§ 306 Abs. 1 Nr. 1 StGB).
Nein!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Vulpes
3.8.2020, 16:43:23
Ich bin der Meinung, dass eine Hütte, die nicht fremd ist, keine iSd §306 ist. Das Tatobjekt iSd §306 ist eine fremde Hütte. Change my mind ✌️

Marilena
3.8.2020, 17:26:34
Hi Adrian, danke für Deine hier gern gesehene Meinung! In der gängigen Kommentarliteratur wird zwischen „fremd“ und den in den Nr. 1-6 aufgeführten Tatobjekten differenziert. Im MünchKomm lautet bspw. eine Überschrift „Eigentumsverhältnisse am Tatobjekt („fremd“)“. Daran haben wir uns bei Erstellung der Aufgaben orientiert. Liebe Grüße Marilena für das Jurafuchs-Team

lucylawless
2.2.2021, 15:46:33
Was für eine Relevanz hat die Angabe, dass T eine Familie gründen möchte? Das hat mich total verwirrt.

Marilena
3.2.2021, 16:15:00
Hallo Lucy, danke für Deine Nachfrage! Die Angabe ist tatsächlich nicht nötig und ich werde sie gleich entfernen. Soweit ich mich erinnere, war der Gedanke dahinter, hinsichtlich des Merkmals „fremd“ klarzustellen, dass dem T das Reihenhaus allein gehört und er nicht bloß Miteigentümer ist. Ist aber wie Du schon sagst eher verwirrend.
Dogu
7.11.2023, 20:25:11
Wäre folgende Definition nicht inhaltsgleich, aber leichter zu merken, da kürzer: Die Hütte ist fremd, wenn sie zumindest im Miteigentum eines anderen steht? Damit sind die beiden Fälle Alleineigentum und
herrenlosdoch enthalten oder nicht?

MaxRaspody
9.2.2024, 18:10:57
hat meine dozentin auch vorgeschlagen