+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

T spielt dem Prostituierten P vor, dass dieser von diversen Zuhälterinnen mit dem Leben bedroht werde. P könnte sich aber schützen, wenn sie T €6.000 gebe, die diese an die Zuhälter weiterleiten würde. P zahlt. Die behauptete Bedrohungslage lag jedoch nie vor.

Einordnung des Falls

Erpressung nach § 253 StGB – Abgrenzung Warnung und Drohung

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Nach dem BGH hat T dem O mit einem empfindlichen Übel gedroht

Diese Rechtsfrage lösen [...Wird geladen] der Jurist:innen in Studium und Referendariat richtig.

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Nein, das ist nicht der Fall!

Drohung ist das Inaussichtstellen eines empfindlichen Übels, dessen Eintritt der Drohende als von seinem Willen abhängig darstellt.. Empfindlich ist das Übel, wenn die negative Folge geeignet ist, einen besonnenen Menschen in der konkreten Situation zu dem vom Täter erstrebten Verhalten zu bestimmen. Hier wird mit der Bedrohung des Lebens ein empfindliches Übel vorgetäuscht. Allerdings gibt T nicht vor, dass er Kontrolle darüber hätte. In dem Fall verlangt der BGH zudem, dass eine Drohung voraussetzt, dass der der vermeintlich Drohende, dass empfindliche Übel auch selbst für den Geschädigten wünsche. Vorliegend gibt T jedoch gerade vor, dass er dieses verhindern möchte. Er droht daher nicht. Der BGH hat jedoch in dem vergleichbaren Fall einen Betrug angenommen.

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DIAA

Diaa

29.8.2023, 12:30:30

Hey, die Formulierung des Falles ist unverständlich...! Wer bedroht wen bzw. wer ist durch wen bedroht? Und das mit dem Gendern macht es echt sehr kompliziert... Ich musste mich 3 mal Fragen, warum hier dem und nicht der Prostituierten steht.

LENA

Lena

11.9.2023, 11:39:47

Sehe ich auch so! Als Ergänzung dazu: Die Fallfrage fragt nach dem O, im Fall selber sind aber nur T und P erwähnt.

AN

Ani

8.1.2024, 17:39:53

Ich würde mich ebenfalls anschließen. Da es der Prostituierte ist, wird wohl auch er (und nicht sie) das Geld geben… vielleicht könntet ihr das noch anpassen.

ahimes

ahimes

13.1.2024, 22:45:36

Ich hab von diesem Fall wie meine Vorgänger hier auch, nichts mitnehmen können, zumal es den O ja nicht gibt und Formulierungen echt kompliziert

Antonia

Antonia

16.1.2024, 11:04:22

Ja, das “sie” vor T müsste "er " sein und zunächst heißt Zuhälterinnen und dann nur noch Zuhälter, könnte man nochmal anpassen, damit man weiß, dass dieselben Leute gemeint sind. Und ja, O taucht nicht im Sachverhalt auf, aber es wird nach ihm gefragt 🧐

CR7

CR7

2.5.2024, 13:54:23

Ich muss mich hier anschließen, es war total verwirrend.

FOC

Focke

20.2.2024, 13:15:25

Hallo! Hier ist total durcheinandergegendert, dass macht es einem schwer, den Fall zu verstehen! Der Ansatz zu gendern ist zwar super- allerdings ist es auch eher lebensfremd, dass "mehrere weibliche Zuhälterinnen" einen männlichen Prostituierten bedrohen. Danke

Peter

Peter

3.7.2024, 16:24:21

In wie vielen Fällen wurden in Deutschland männliche Prostituierte von weiblichen Zuhälterinnen bedroht?


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