Strafrecht

BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.

(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)

Erpressung nach § 253 StGB – Abgrenzung Warnung und Drohung

Erpressung nach § 253 StGB – Abgrenzung Warnung und Drohung

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

T spielt der Prostituierten P vor, dass diese von diversen Zuhältern mit dem Leben bedroht werde. P könnte sich aber schützen, wenn sie T €6.000 gebe, die dieser an die Zuhälter weiterleiten würde. P zahlt. Die behauptete Bedrohungslage lag jedoch nie vor.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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Einordnung des Falls

Erpressung nach § 253 StGB – Abgrenzung Warnung und Drohung

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Nach dem BGH hat T der O mit einem empfindlichen Übel gedroht.

Nein, das ist nicht der Fall!

Drohung ist das Inaussichtstellen eines empfindlichen Übels, dessen Eintritt der Drohende als von seinem Willen abhängig darstellt.. Empfindlich ist das Übel, wenn die negative Folge geeignet ist, einen besonnenen Menschen in der konkreten Situation zu dem vom Täter erstrebten Verhalten zu bestimmen. Hier wird mit der Bedrohung des Lebens ein empfindliches Übel vorgetäuscht. Allerdings gibt T nicht vor, dass er Kontrolle darüber hätte. In dem Fall verlangt der BGH zudem, dass eine Drohung voraussetzt, dass der der vermeintlich Drohende, dass empfindliche Übel auch selbst für den Geschädigten wünsche. Vorliegend gibt T jedoch gerade vor, dass er dieses verhindern möchte. Er droht daher nicht. Der BGH hat jedoch in dem vergleichbaren Fall einen Betrug angenommen.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

FOC

Focke

20.2.2024, 13:15:25

Hallo! Hier ist total durcheinandergegendert, dass macht es einem schwer, den Fall zu verstehen! Der Ansatz zu gendern ist zwar super- allerdings ist es auch eher lebensfremd, dass "mehrere weibliche Zuhälterinnen" einen männlichen Prostituierten bedrohen. Danke

Linne_Karlotta_

Linne_Karlotta_

8.8.2024, 10:00:22

Hallo @[Focke](203656), danke für den wichtigen Hinweis. Du hast Recht: In diesem Fall ist der Austausch der Geschlechterrollen kontr

apr

oduktiv. Nicht, weil das zu Verwirrung führt (die muss man ja gerade in Kauf nehmen, wenn man sich von stereotypischen Fällen abkehrt), sondern weil es Fälle gibt, die geschlechtsspezifische Gewalt bzw. patriarchale

Abhängigkeitsverhältnis

se widerspiegeln. In diesen Fällen ist es meiner Ansicht nach tatsächlich nicht zielführend, die Geschlechterrollen zu vertauschen. Vielmehr sollten wir die herrschenden Gewaltverhältnisse sichtbar machen. So auch in diesem Fall hier, den ich deswegen überarbeitet habe. Viele Grüße, Linne - für das Jurafuchs-Team

Peter

Peter

3.7.2024, 16:24:21

In wie vielen Fällen wurden in Deutschland männliche Prostituierte von weiblichen Zuhälterinnen bedroht?

patric

patric

5.8.2024, 08:44:44

und warum ist das ne Verständnisfrage? nimms doch einfach an und gut ist’s

Peter

Peter

5.8.2024, 08:47:32

Weil ich es gerne verstehen würde…

patric

patric

5.8.2024, 08:52:06

naja in Deutschland gibt es sowohl weibliche Zuhälterinnen als auch männliche Prostituierte… sollte das wirklich irgendwann im echten Leben vorkommen kann man auch nicht sagen „hm, das ist jetzt nicht der Normalfall, das verwirrt mich jetzt“

Linne_Karlotta_

Linne_Karlotta_

8.8.2024, 09:54:24

Hallo in die Runde, danke für Eure Anmerkungen. Wir verfolgen grundsätzlich den Ansatz, mit dem Vertauschen von Geschlechterrollen auch Fälle abzubilden, die nicht der (stereotypischen) „Norm“ entsprechen. Allerdings stimmt es, dass dies nicht in jeder Fallkonstellation sinnvoll ist. Nicht, weil das zu „Verwirrung“ führt, sondern weil es Fälle gibt, die geschlechtsspezifische Gewalt bzw. patriarchale

Abhängigkeitsverhältnis

se widerspiegeln. In diesen Fällen ist es meiner Ansicht nach tatsächlich nicht zielführend, die Geschlechterrollen zu vertauschen. Vielmehr sollten wir die herrschenden Gewaltverhältnisse sichtbar machen. So auch in diesem Fall hier, den ich deswegen überarbeitet habe. An den passenden Stellen werden wir aber weiterhin für „Verwirrung“ sorgen. :) Viele Grüße, Linne - für das Jurafuchs-Team


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