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Erpressung nach § 253 StGB – Abgrenzung Warnung und Drohung
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
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Drohung mit Gewalt gegen Dritte 1
T möchte Os im Safe gelagerte Goldbarren. Damit sie diese bekommt, bricht sie in Os Haus ein. Sie droht O damit, Os Tochter Gewalt anzutun, wenn dieser ihr nicht die Goldbarren aus dem Safe holt. O übergibt diese.

Drohung mit Gewalt gegen Dritte 2
T möchte Os Goldbarren. Damit er diese bekommt, besucht er O und droht damit, Nacktbilder von Os bekanntem Bruder zu veröffentlichen. O hat ihren Bruder seit Jahren nicht gesehen und kein gutes Verhältnis zu ihm. O weigert sich deshalb, den Barren herauszugeben.