Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)
Erpressung nach § 253 StGB – Abgrenzung Warnung und Drohung
Erpressung nach § 253 StGB – Abgrenzung Warnung und Drohung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T spielt der Prostituierten P vor, dass diese von diversen Zuhältern mit dem Leben bedroht werde. P könnte sich aber schützen, wenn sie T €6.000 gebe, die dieser an die Zuhälter weiterleiten würde. P zahlt. Die behauptete Bedrohungslage lag jedoch nie vor.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Erpressung nach § 253 StGB – Abgrenzung Warnung und Drohung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Nach dem BGH hat T der O mit einem empfindlichen Übel gedroht.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Focke
20.2.2024, 13:15:25
Hallo! Hier ist total durcheinandergegendert, dass macht es einem schwer, den Fall zu verstehen! Der Ansatz zu gendern ist zwar super- allerdings ist es auch eher lebensfremd, dass "m
ehrere weibliche Zuhälterinnen" einen männlichen Prostituierten bedrohen. Danke
Linne_Karlotta_
8.8.2024, 10:00:22
Hallo @[Focke](203
656), danke für den wichtigen Hinweis. Du hast Recht: In diesem Fall ist der Austausch der Geschlechterrollen kontr
aproduktiv. Nicht, weil das zu Verwirrung führt (die muss man ja gerade in Kauf nehmen, wenn man sich von stereotypischen Fällen abkehrt), sondern weil es Fälle gibt, die geschlechtsspezifische Gewalt bzw. patriarchale
Abhängigkeitsverhältnisse widerspiegeln. In diesen Fällen ist es meiner Ansicht nach tatsächlich nicht zielführend, die Geschlechterrollen zu vertauschen. Vielmehr sollten wir die herrschenden Gewaltverhältnisse sichtbar machen. So auch in diesem Fall hier, den ich deswegen überarbeitet habe. Viele Grüße, Linne - für das Jurafuchs-Team
Peter
3.7.2024, 16:24:21
In wie vielen Fällen wurden in Deutschland männliche Prostituierte von weiblichen Zuhälterinnen bedroht?
patric
5.8.2024, 08:44:44
und warum ist das ne Verständnisfrage? nimms doch einfach an und gut ist’s
Peter
5.8.2024, 08:47:32
Weil ich es gerne verstehen würde…
patric
5.8.2024, 08:52:06
naja in Deutschland gibt es sowohl weibliche Zuhälterinnen als auch männliche Prostituierte… sollte das wirklich irgendwann im echten Leben vorkommen kann man auch nicht sagen „hm, das ist jetzt nicht der Normalfall, das verwirrt mich jetzt“
Linne_Karlotta_
8.8.2024, 09:54:24
Hallo in die Runde, danke für Eure Anmerkungen. Wir verfolgen grundsätzlich den Ansatz, mit dem Vertauschen von Geschlechterrollen auch Fälle abzubilden, die nicht der (stereotypischen) „Norm“ entsprechen. Allerdings stimmt es, dass dies nicht in jeder Fallkonstellation sinnvoll ist. Nicht, weil das zu „Verwirrung“ führt, sondern weil es Fälle gibt, die geschlechtsspezifische Gewalt bzw. patriarchale
Abhängigkeitsverhältnisse widerspiegeln. In diesen Fällen ist es meiner Ansicht nach tatsächlich nicht zielführend, die Geschlechterrollen zu vertauschen. Vielmehr sollten wir die herrschenden Gewaltverhältnisse sichtbar machen. So auch in diesem Fall hier, den ich deswegen überarbeitet habe. An den passenden Stellen werden wir aber weiterhin für „Verwirrung“ sorgen. :) Viele Grüße, Linne - für das Jurafuchs-Team