Zivilrecht
Kreditsicherungsrecht
(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte
Gutgläubiger Wegerwerb des Anwartschaftsrechts am Sicherungseigentum
Gutgläubiger Wegerwerb des Anwartschaftsrechts am Sicherungseigentum
29. August 2025
4 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Zur Sicherung einer Kreditforderung übereignet S dem G eine Kette. S darf die Kette behalten. Sie vereinbaren, dass das Eigentum bei vollständiger Kaufpreiszahlung automatisch an S zurückfällt. G übereignet zwischenzeitlich dem gutgläubigen Dritten D die Kette unter Abtretung des Herausgabeanspruchs gegen S.
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