Zivilrecht
Kreditsicherungsrecht
(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte
Nichtberechtigter verfügt über Forderung
Nichtberechtigter verfügt über Forderung
4. Juli 2025
3 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

B hat eine Forderung gegen A. Zur Sicherung dieser Forderung tritt A an B eine Forderung ab, die A wiederum gegen C hat. A und B vereinbaren, dass die Forderung gegen C wieder an A zurückfällt, sobald A seine Schuld gegenüber B beglichen hat. Kurz bevor A vollständig an B zahlt, tritt B die Forderung gegen C an D ab.
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Einordnung des Falls
Nichtberechtigter verfügt über Forderung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. B hat die Forderung gegen C zunächst wirksam an D abgetreten.
Genau, so ist das!
2. Konnte D die Forderung aber gutgläubig erwerben (§ 161 Abs. 3 BGB)?
Nein, das trifft nicht zu!
3. Mit der Zahlung an B fällt die Forderung gegen C automatisch wieder von B an A zurück (§ 158 Abs. 2 BGB)
Nein!
4. Die Abtretung des B an D wird jedoch durch die Zahlung des A an B unwirksam (§ 161 Abs. 2 BGB).
Genau, so ist das!
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