Zivilrecht
Kreditsicherungsrecht
(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte
Abtretungsverbot wirksam
Abtretungsverbot wirksam
4. Juli 2025
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A schuldet B aus einer Kreditforderung Geld. Sie vereinbaren, dass B die Forderung nicht an Dritte abtreten darf. Trotzdem tritt B die Forderung an den Dritten D ab.
Diesen Fall lösen 0,0 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Abtretungsverbot wirksam
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Forderungen können durch die Vereinbarung einer Abtretung übertragen werden. (§ 398 BGB).
Genau, so ist das!
2. Können A und B wirksam vereinbaren, dass B die Forderung nicht an Dritte abtreten darf (§ 399 BGB)?
Ja, in der Tat!
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