Zivilrecht
Kreditsicherungsrecht
(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte
Abtretungsverbot wirksam
Abtretungsverbot wirksam
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A schuldet B aus einer Kreditforderung Geld. Sie vereinbaren, dass B die Forderung nicht an Dritte abtreten darf. Trotzdem tritt B die Forderung an den Dritten D ab.
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Einordnung des Falls
Abtretungsverbot wirksam
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Forderungen können durch die Vereinbarung einer Abtretung übertragen werden. (§ 398 BGB).
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Können A und B wirksam vereinbaren, dass B die Forderung nicht an Dritte abtreten darf (§ 399 BGB)?
Ja, in der Tat!
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