Fehlschlag Unterlassen 5
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Autofahrerin T fährt den Fußgänger O an, der lebensgefährlich verletzt ist. Sie hilft O nicht, der aber, kurz bevor es zu spät ist, von einem Arzt versorgt wird. T greift dabei nicht ein, obwohl sie diese Möglichkeit erkennt und für machbar hält. Ob T Vorsatz bezüglich des Anfahrens hatte, ist unklar.
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Einordnung des Falls
Fehlschlag Unterlassen 5
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Versuch ist nach jeder Ansicht fehlgeschlagen.
Nein, das trifft nicht zu!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Juraluchs
14.5.2023, 23:27:45
Hallo, speziell hier bei den Fällen zum Rücktritt ist mir aufgefallen, dass häufiger auf den In-Dubio-Satz abgestellt wird. Das überzeugt mich nicht immer. Hier zB interpretiere ich den Sachverhalt als offen unklar, sodass infolgedessen eindeutig ist, wie der Satz sich auswirkt. In einem anderen Fall war es dagegen umgekehrt so, dass der Sachverhalt lediglich hinsichtlich einer Information keine Angaben enthalten hat, dort sah die Lösung es dann vor, die Auslegung des Sachverhalts in dubio vorzunehmen, was ja auch nicht so ganz passt. Noch eine kleine generelle Kritik, weil es mir sonst so gut bei euch gefällt: Ich finde, dass die Fälle und Lösungen beim Rücktritt teilweise etwas lang und allzu sehr auf Einzelfallkasuistik zugeschnitten sind, wobei die zweifellos auch vorhandenen Grundstrukturen mitunter verwischt werden. Von den anderen Themenbereich bin ich es pointierter gewohnt. Vielleicht kann man hier nochmal nachschärfen. Dennoch lieben Dank für die vielen Aufgaben! Herzliche Grüße
Lukas_Mengestu
15.5.2023, 16:26:56
Vielen Dank für Dein Feedback, Juraluchs! Das schauen wir uns noch einmal an! Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team