Strafrecht
Strafrecht Allgemeiner Teil
Versuch und Rücktritt
Rücktritt vom beendeten Versuch – Beenden der Rücktrittshandlung
Rücktritt vom beendeten Versuch – Beenden der Rücktrittshandlung
9. Mai 2025
7 Kommentare
4,6 ★ (8.362 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

T hat ihren Ehemann O vergiftet. Als O anfängt zu taumeln, bereut sie die Tat und ruft den Notdienst. Als dieser eintrifft, erzählt sie dem Notarzt nichts von der Vergiftung und sagt, sie wisse nicht, was los sei. Der Ehemann überlebt am Ende aus Zufall.
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Einordnung des Falls
Rücktritt vom beendeten Versuch – Beenden der Rücktrittshandlung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Ts Versuch des Totschlags (§§ 212 Abs. 1, 22, 23 Abs. 1 StGB) ist fehlgeschlagen.
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. Es liegt ein beendeter Versuch vor.
Genau, so ist das!
3. T hat den Eintritt des Taterfolges nach der Rechtsprechung verhindert und ist somit wirksam zurückgetreten (§ 24 Abs. 1 S. 1 Var. 2 StGB).
Nein, das trifft nicht zu!
4. Diese Entscheidung wird von der Literatur kritisiert.
Ja!
Fundstellen
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