Bummelstreik durch Beamte
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die Beamtin T möchte wieder zurück in den Innendienst. Da ihr Dienstherr O sie aufgrund von Personalmangel jedoch im Außendienst benötigt, schlendert T provokant langsam ihre tägliche Route entlang.
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Einordnung des Falls
Bummelstreik durch Beamte
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. In der provokant langsamen Arbeitsweise der T liegt eine Drohung mit einem empfindlichen Übel (§ 240 Abs. 1 Var. 2 StGB).
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Handlung seitens der Beamtin T ist auch als verwerflich anzusehen (§ 240 Abs. 2 StGB).
Genau, so ist das!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Jose
25.1.2022, 17:18:44
Warum durchgehend diese arbeitnehmerunfreundliche Ansicht hier? 😭
Victor
26.1.2022, 13:45:15
Naja hier gilt es ja auch die beamtenrechtlichen Besonderheiten zu berücksichtigen. Wobei ich auf den Prozess gespannt wäre. Interessant wäre wie das provokante zu langsam gehen dargelegt und bewiesen wird.