Bummelstreik durch Beamte
6. April 2025
3 Kommentare
4,8 ★ (3.131 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Die Beamtin T möchte wieder zurück in den Innendienst. Da ihr Dienstherr O sie aufgrund von Personalmangel jedoch im Außendienst benötigt, schlendert T provokant langsam ihre tägliche Route entlang.
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Einordnung des Falls
Bummelstreik durch Beamte
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. In der provokant langsamen Arbeitsweise der T liegt eine Drohung mit einem empfindlichen Übel (§ 240 Abs. 1 Var. 2 StGB).
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Handlung seitens der Beamtin T ist auch als verwerflich anzusehen (§ 240 Abs. 2 StGB).
Genau, so ist das!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Jose
25.1.2022, 17:18:44
Warum durchgehend diese arbeitnehmerunfreundliche Ansicht hier? 😭
Victor
26.1.2022, 13:45:15
Naja hier gilt es ja auch die beamtenrechtlichen Besonderheiten zu berücksichtigen. Wobei ich auf den Prozess gespannt wäre. Interessant wäre wie das provokante zu langsam gehen dargelegt und bewiesen wird.
BenRie
12.2.2025, 16:12:25
Hier fehlen Informationen über die Tätigkeiten der Beamtin. Andernfalls lässt sich hier nicht feststellen, worin in dem langsamen Gegen ein Übel liegen soll.