Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Diebstahl (§ 242 StGB)
Von Beginn an geplante Rückgabe an den Eigentümer | Täter leugnet fremdes Eigentum
Von Beginn an geplante Rückgabe an den Eigentümer | Täter leugnet fremdes Eigentum
16. April 2025
14 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

T nimmt dem O eine Schallplatte aus seiner Sammlung weg. Er plant dabei von Anfang an, dem O als Ersatz die entsprechende Platte, vorgeblich als aus seiner eigenen Sammlung stammendes Stück, anzubieten. O denkt aus Zerstreutheit, er habe die Platte wohl aus Versehen auf dem Wertstoffhof entsorgt und geht auf das Angebot ein.
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Einordnung des Falls
Von Beginn an geplante Rückgabe an den Eigentümer | Täter leugnet fremdes Eigentum
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Zueignungsabsicht setzt den Vorsatz dauerhafter Enteignung voraus. Diesen hat T hier nicht, da er die Schallplatte rückveräußert.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Absicht zumindest vorübergehender Aneignung ist gegeben.
Ja, in der Tat!
3. Erst im Zeitpunkt der Zueignung, also der Leugnung des Eigentums des O, ist der Diebstahl gemäß § 242 Abs. 1 StGB vollendet.
Nein!
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