Strafrecht

BT 8: Ausssagedelikte

Falsche uneidliche Aussage, § 153 StGB

§ 157: Angehörigeneigenschaft – analog auf nahestehende Personen?

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§ 157: Angehörigeneigenschaft – analog auf nahestehende Personen?

29. März 2026

18 Kommentare

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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T wird als Zeuge uneidlich vor Gericht vernommen. Um seine Freundin, mit der er in einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft lebt, zu schützen, sagt er falsch aus und berichtet nichts über den von ihr begangenen Diebstahl.

Diesen Fall lösen 82,2 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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