Strafrecht
BT 8: Ausssagedelikte
Falsche uneidliche Aussage, § 153 StGB
§ 157: Angehörigeneigenschaft – analog auf nahestehende Personen?
§ 157: Angehörigeneigenschaft – analog auf nahestehende Personen?
25. Januar 2025
13 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T wird als Zeuge uneidlich vor Gericht vernommen. Um seine Freundin, mit der er in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft lebt, zu schützen, sagt er falsch aus und berichtet nichts über den von ihr begangenen Diebstahl.
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Einordnung des Falls
§ 157: Angehörigeneigenschaft – analog auf nahestehende Personen?
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Um Zeugen vor Konfliktsituationen zu schützen, gibt es den Strafmilderungsgrund des Aussagenotstandes (§ 157 Abs. 1 StGB).
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der Aussagenotstand (§ 157 Abs. 1 StGB) gilt auch für Aussagen zugunsten nahestehender Personen, also auch für T zugunsten seiner nichtehelichen Partnerin.
Nein!
3. Gegen die Analogie sprechen auch der Wortlaut des § 11 Abs. 1 Nr. 1 StGB und des entschuldigenden Notstands (§ 35 Abs. 1 S. 1 StGB).
Genau, so ist das!
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