§ 154 StGB: Täterkreis
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T übersetzt als vereidigter Dolmetscher vor Gericht bewusst falsch.
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Einordnung des Falls
§ 154 StGB: Täterkreis
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T gehört als vereidigter Dolmetscher zum Täterkreis des Meineides (§ 154 Abs. 1 StGB).
Ja, in der Tat!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
blu
27.1.2023, 01:05:51
Ich versteh jetzt nicht wann meineid und wann die falsche uneidliche Aussage vorliegt
Nora Mommsen
27.1.2023, 14:09:32
Hallo blu, eine Aussage kann ohne Eid oder mit Eid abgeschlossen werden. Meineid liegt vor, wenn eine Aussage getätigt wird, die als richtig beschwört wird. Wenn ein Eid abgeleistet wird liegt also Meineid vor. Ohne Eid ist es eine uneidliche Falschaussage. Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team