§ 154 StGB: Täterkreis
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T übersetzt als vereidigter Dolmetscher vor Gericht bewusst falsch.
Einordnung des Falls
§ 154 StGB: Täterkreis
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T gehört als vereidigter Dolmetscher zum Täterkreis des Meineides (§ 154 Abs. 1 StGB).
Ja, in der Tat!